Ab Januar 2016 müssen PMR-Betriebsfunkanlagen, welche die Kanäle 430.1375, 430.1625 und 430.3375 verwenden, auf andere Frequenzen migrieren. Wer diese Anlagen weiterhin benützen will, muss eine Konzession für die zur Verfügung gestellten Ersatzfrequenzen beantragen.
Michel Rebetez, Abteilung Konzessionen und Frequenzmanagement
In Zukunft können PMR-Funkanlagen Frequenzen im Band 440-470 MHz benützen, da die Kanäle 430.1375, 430.1625 und 430.3375 per Ende Jahr nicht mehr verfügbar sein werden. Für Anlagen, denen keine Frequenzen in diesem Bereich zugeordnet werden können, kann das BAKOM Frequenzen im unteren Band 406.1-410 MHz zur Verfügung stellen. Um diese Anlagen weiterhin zu betreiben, müssen die Nutzer ein Konzessionsgesuch für mobilen Landfunk einreichen.
Damit werden Störungen im Frequenzband 430 MHz vermieden, da dieses Band in der Schweiz, wie bereits in den Nachbarländern, künftig anderen Dienstleistungen vorbehalten ist. Gleichzeitig wird so die Nutzung dieser Funkwellen sicherer.