Alles Gute: .swiss feiert den einjährigen Geburtstag

Neben den bestehenden Länder-Domains wie .ch und bereits vergebenen generischen Endungen wie .org und .edu wurden 2012 weitere generische Internet-Namensräume eröffnet. Der Bund hat der Schweiz die Domain .swiss gesichert. Seit einem Jahr steht die Domain exklusiv der Schweizer Community zur Verfügung – und sie ist erfolgreich unterwegs.

Das BAKOM wurde mit dem Betrieb der Domain .swiss beauftragt. Es teilt als Registerbetreiberin die Domain-Namen innerhalb dieses Namensraums nach festgelegten Kriterien zu (Verordnung über Internet Domains VID), überwacht und vermarktet die Domain. Gesuche für die Registrierung von Domain-Namen sind wie von ICANN vorgegeben über die akkreditierten Registrare und ihre Wiederverkäufer zu stellen.

Identität und Einzigartigkeit

Eine .swiss-Website ist ein Bekenntnis zum wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Gefüge der Schweiz. Gleichzeitig wirkt der markenähnliche Begriff positiv auf das Image der Träger. Durch die kontrollierte Vergabe, die aktive Bewerbung und die breite Verankerung des Namensraums entsteht eine exklusive Gemeinschaft mit Mehrwert für den Träger:

  • Klar ersichtliche Herkunft und die Verankerung von Schweizer Unternehmen und Organisationen.
  • Websites von Schweizer Organisationen wird Exklusivität verliehen.
  • Schweizer Firmen und Marken können sich im Heimmarkt und weltweit profilieren.

Fast 16‘000 Domain-Namen nach einem Jahr

Nach den 6‘628 Zuteilungen im Jahr 2015 wurde bis zum Jubiläum am 7. September 2016 die Gesamtzahl von 15‘755 zugeteilten Domain-Namen erreicht. Dazu gehören auch die ersten Namenszuteilungsmandate für generische Bezeichnungen wie watch.swiss, tourismus.swiss und auto.swiss.

Der überwiegende Teil der Bezeichnungen ging an Aktiengesellschaften und weitere Unternehmen aus allen Branchen. So verfügt auch die Mehrzahl der börsenkotierten Unternehmen der Schweiz über eine .swiss-Adresse. Die Tourismusbranche ist mit zahlreichen Hotels, Tourismusvereinen, Buchungsportalen und Bergbahnen ebenfalls gut vertreten.

Zahlreiche, in der Öffentlichkeit weniger bekannte KMU mit grossem Exportanteil verfügen ebenfalls schon über eine .swiss-Adresse und auch für die Vermarktung in der Schweiz besteht reges Interesse. Schliesslich haben neben vielen Verbänden und Organisationen auch schon zahlreiche Gemeinden und mehr als die Hälfte der Kantone Zuteilungen erhalten. Auch bundesnahe Organisationen setzen auf die neue Domain.

Bereits sind tausende von .swiss-Seiten aktiv. Rasch umgesetzt sind jeweils Umleitungen auf schon bestehende Auftritte. Laufen die Webauftritte bereits unter der Endung .swiss, werden sie auch von den Suchmaschinen entsprechend angezeigt. Erfolgreiche Beispiele finden sich auf dot.swiss.

Wie kommt man zu einer .swiss-Adresse?

Der Vertrieb der .swiss-Domainnamen erfolgt durch die auf www.dot.swiss und www.nic.swiss aufgelisteten akkreditierten Registrare und ihre Wiederverkäufer. Diese beraten Ihre Kunden und informieren sie über den Status ihrer Zuteilungsgesuche.

Seit Januar 2016 sind Domainnamen nicht mehr auf Firmennamen und eingetragene Marken und Ableitungen davon beschränkt. Es können also auch Gesuche für Produktnamen, Slogans oder Fantasienamen gestellt werden und – unter bestimmten Bedingungen – auch für geografische Bezeichnungen. Vereine und Stiftungen ohne Eintrag im Handelsregister können seither ebenfalls einen .swiss-Domainnamen beantragen. Die Öffnung gilt jedoch nicht für Privatpersonen.

Die Gesuchstellenden müssen immer einen klaren Bezug zur beantragten Internetadresse sowie einen Geschäftssitz und einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz aufweisen. Während dem Kennzeichenrechte (Marken, Firmennamen) dank dem obligatorischen Unternehmensidentifikator (UID) einfach überprüft werden können, müssen andere Bezüge im Gesuch plausibel dokumentiert werden.

Zuteilung generischer Namen

Ebenfalls seit Anfang Jahr können generische Domainnamen wie hotel.swiss oder watch.swiss beantragt werden. Generische Bezeichnungen bezeichnen eine Kategorie von Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder Gruppen. Typische zulässige Gesuchsteller für Namenszuteilungsmandate sind Dachverbände und andere neutrale Vertretungen oder Mandatierte eines Berufsstandes oder einer Branche. Die Bewerber müssen im Gesuch darlegen, wie sie die Bezeichnungen in den Dienst der gesamten betroffenen Gemeinschaft stellen.

Generische Begriffe können mit einer Erweiterung individualisiert werden, die sich eindeutig auf die Gesuchstellenden bezieht und sind dann auch an einzelne Unternehmen und Organisationen zuteilbar.

Erfüllen die eingereichten Gesuche die Voraussetzungen, werden sie einmal pro Woche für 20 Tage auf der Website www.nic.swiss veröffentlicht. Kommentare oder Konkurrenzgesuche können bis zum Ende der Publikationsfrist angebracht werden. Nicht in Frage gestellte Domainnamen werden nach Ablauf dieser Frist zugeteilt.

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Letzte Änderung 14.09.2016

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