Die künftige Radio- und Fernsehabgabe kurz erklärt

Am 4. März 2018 sprach sich das Schweizer Volk für die Beibehaltung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren aus. Die Haushalte und Unternehmen werden sich daher weiterhin an der Finanzierung lokaler, regionaler und nationaler Radio- und Fernsehstationen beteiligen. Ab dem 1. Januar 2019 werden die meisten von ihnen aber dank der Einführung eines neuen, einfacheren und effizienteren Abgabesystems weniger bezahlen müssen. Hier ein kleiner Überblick über das Wie und Warum.

Caroline Sauser, Amtskommunikation

Mehr als 9 von 10 Haushalte werden dank des neuen Systems zur Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe, das am 1. Januar 2019 eingeführt wird, jährlich 86 Franken sparen, da die Abgabe neu 365 Franken anstatt der derzeit 451 Franken betragen wird. Diese Senkung ist das Ergebnis der umfassenden Reform des schweizerischen Radio- und Fernsehgebührensystems, die vom Schweizer Volk in der Abstimmung vom 14. Juni 2015 beschlossen wurde.

Die wichtigsten Änderungen für die Haushalte

  • Grundsätzlich zahlen alle Haushalte. Nur jene, die nachweislich kein Gerät besitzen, mit dem Radio oder TV empfangen werden kann, können in den ersten fünf Jahren nach dem Systemwechsel von Jahr zu Jahr eine Befreiung beantragen (Opting-out).
  • Das bedeutet, dass die Kontrollen – und die damit verbundenen Kosten – weitgehend entfallen. Nur die Haushalte, die aufgrund fehlender Empfangsmöglichkeiten eine Befreiung von der Abgabepflicht verlangen, können weiterhin kontrolliert werden.
  • Die Datenerhebung wird vereinfacht: Die Kantone und Gemeinden stellen der Inkassostelle die notwendigen Informationen zur Verfügung.
  • Jeder Haushalt bezahlt nur noch 365 Franken. Die Abgabe wird ab dem 1. Januar 2019 von der neuen Inkassostelle, der Serafe AG, und nicht mehr von der Billag erhoben.
  • Personen, die in einem Kollektivhaushalt leben, zum Beispiel in einem Alters- und Pflegeheim, Erziehungsheim oder Studentenwohnheim, zahlen keine individuelle Abgabe mehr. Es gibt nur noch eine Rechnung pro Kollektivhaushalt; diese beläuft sich auf 730 Franken pro Jahr.
  • Für Ferienwohnungen muss keine Abgabe mehr entrichtet werden.

Die wichtigsten Änderungen bei der Befreiung der Haushalte

  • Ein Haushalt mit einer Person, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erhält, bleibt von der Zahlung der Abgabe ausgenommen, sofern die betroffene Person ein entsprechendes Gesuch stellt. Mit dem neuen System kann künftig auch eine rückwirkende Befreiung für höchstens fünf Jahre beantragt werden, jedoch erst ab dem 1. Januar 2019.
  • Haushalte, die keine Möglichkeit haben, fern zu sehen oder Radio zu hören, können eine Befreiung von der Abgabe fordern. Dazu müssen sie lediglich auf die Rechnung warten und das von Serafe bereitgestellte Formular ausfüllen. Diese Option ist nur in den ersten fünf Jahren möglich.
  • Die Befreiung des diplomatischen Personals wird auf das Personal internationaler Organisationen mit diplomatischem Status ausgedehnt.
  • Führt eine taubblinde Person alleine einen Privathaushalt, hat sie keine Abgabe zu entrichten.

Die wichtigsten Änderungen für die Unternehmen

  • Unternehmen zahlen eine nach Umsatz abgestufte Abgabe, die aber erst ab einem Umsatz von 500'000 Franken fällig wird.
  • Die Abgabe wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und nicht mehr von der Billag erhoben.
  • Da die Abgabe unabhängig davon fällig ist, ob Radio gehört oder TV geschaut werden kann, ist es nicht mehr notwendig, technische Massnahmen zu ergreifen oder eine Richtlinie zu erlassen, um dem Personal das Konsumieren von Programmen zu verbieten.
  • Gehören mindestens 30 Unternehmen zur gleichen Gruppe, können sie sich zusammenschliessen. Sie zahlen dann die Abgabe auf der Grundlage des Gesamtumsatzes der gesamten Gruppe und nicht einzeln. So können sie Kosten sparen. Diese Möglichkeit gilt auch für die verschiedenen Dienststellen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Bund, Kantone oder Gemeinden), und das unabhängig von ihrer Anzahl.
  • Ein Unternehmen mit einem Umsatz zwischen einer halben und weniger als einer Million Franken kann die Rückerstattung der Abgabe beantragen, wenn es einen Verlust verbucht oder einen Gewinn erzielt hat, der weniger als das Zehnfache der Abgabe beträgt.

Übergang zum neuen System

Der Wechsel von Billag zu Serafe wird Ende dieses Jahres erfolgen. Ab dem 1. Januar 2019 wird ausschliesslich die neue Erhebungsstelle Serafe AG die Abgabe 2019 in Rechnung stellen. Bis Ende 2018 wird weiterhin die Billag die heutigen Empfangsgebühren einziehen. Dabei werden den Haushalten und Unternehmen die Gebühren nicht mehr auf Jahresbasis fakturiert, sondern anteilig für die verbleibende Zeit bis zum Jahresende. So erhält beispielsweise ein Haushalt, der seine Jahresgebühr für den Zeitraum von Anfang August bis Ende Juli des Folgejahres bezahlt hat, im Juli 2018 eine Rechnung für fünf Monate, d. h. von August bis Dezember.

Die Zahlungsfristen für die Abgabe wurden für 2018 ausnahmsweise verkürzt. In diesem Jahr haben die Haushalte 30 Tage Zeit, um ihre Rechnungen zu begleichen, sodass die Billag so viele Dossiers wie möglich abschliessen kann.

Der Artikel über die letzte Billag-Rechnung, der im BAKOM-Infomailing vom 18. Dezember 2017 erschienen ist, enthält weitere Einzelheiten zu diesem Thema.

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Letzte Änderung 10.04.2018

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