Neue Radio- und Fernsehabgabe – neue Erhebungsstelle

Die SERAFE AG in Fehraltorf ist ab 1. Januar 2019 die zuständige Erhebungsstelle für die neue Haushaltabgabe. Da sie die Daten direkt von den Kantonen und Gemeinden erhält, sind An- und Abmeldungen nicht mehr nötig.

Barbara Siegrist, Abteilung Medien

Am 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat das Startsignal für die neue geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe gegeben. Diese ersetzt ab 1. Januar 2019 die Empfangsgebühr, welche bis Ende dieses Jahres von der Billag einkassiert wird.

Serafe ersetzt Billag

Der Bund hat in einer öffentlichen Ausschreibung das Mandat für das Inkasso der Haushaltabgabe der SERAFE (S= Schweizerische e= Erhebungsstelle ra= Radio fe= Fernsehen) AG in Fehraltorf übergeben. Die Vorbereitungen bei der neuen Erhebungsstelle laufen auf Hochtouren. Die Serafe wird im Januar 2019 allen Haushalten die erste Rechnung versenden. Die Adressen erhält sie direkt von den Einwohnerkontrollen. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Datenlieferungen finden sich im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG). Die Serafe hat Behördenstatus, sie darf Verfügungen erlassen und säumige Kundinnen und Kunden betreiben.

Privat- oder kollektiv – jeder Haushalt ist Serafes Kunde

Grundsätzlich zahlt jeder Privathaushalt jährlich die Abgabe von 365 Franken. Es spielt keine Rolle mehr, ob Radio, Fernseher, Computer, Tablet oder Handy vorhanden sind oder genutzt werden. Die Rechnung wird einmal pro Jahr bezahlt, auf Anfrage sind Quartalsrechnungen möglich. Auf der Rechnung sind alle volljährigen Personen eines Haushaltes aufgeführt. Sie sind solidarisch haftbar, das heisst: Jede Person, deren Name auf der Rechnung steht, ist für die Begleichung der gesamten Rechnung verantwortlich, auch wenn sie nach Erhalt der Rechnung und vor Ablauf eines Jahres wegzieht. Die interne Aufteilung des Rechnungsbetrages ist Sache der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner und richtet sich nach dem Obligationenrecht.

Neu ist, dass sich niemand mehr bei der Erhebungsstelle an- oder abmelden muss. Die An- und Abmeldung bei der Einwohnergemeinde genügt. Kantone oder Gemeinden liefern der Serafe jeden Monat die aktualisierten Daten. Die Serafe stellt darauf ab, dass der Haushalt der Hauptwohnsitz einer Person ist. Im Gegensatz zum heutigen System ist für einen Zweitwohnsitz oder ein Ferienhaus keine separate Abgabe zu entrichten, auch dann nicht wenn die Ferienwohnung vermietet wird.

Nebst den Privathaushalten zahlen auch die Kollektivhaushalte eine Abgabe. Diese beträgt 730 Franken. Zu den Kollektivhaushalten zählen: Alters- und Pflegeheime, Wohn- und Erziehungsheime für Kinder und Jugendliche, Internate und Studentenwohnheime, Institutionen für Behinderte, Spitäler, Heilstätten und ähnliche Institutionen im Gesundheitsbereich, Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende, Klöster und andere Unterkünfte religiöser Vereinigungen. Diese abschliessende Aufzählung ist dem Bundesgesetz über die Registerharmonisierung (RHG) angelehnt. Wer in einem Kollektivhaushalt lebt, zahlt selber keine Abgabe, es genügt, dass die Institution, in der die Person lebt, die Abgabe entrichtet.

Gesuche um Befreiung erst nach Erhalt der ersten Rechnung

Obwohl grundsätzlich alle Haushalte, unabhängig vom Besitz eines Empfangsgeräts, der neuen Abgabe unterliegen, sind Ausnahmen vorgesehen. Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erhalten, können eine Befreiung beantragen. Dazu müssen sie lediglich auf die erste Rechnung der Serafe AG warten und die dort aufgeführten Anweisungen befolgen. Gleiches gilt für Haushalte, die über keine technischen Möglichkeiten zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen verfügen. Diese Haushalte können sich auf Gesuch hin während fünf Jahren von der Abgabe befreien lassen. Alle notwendigen Informationen sind im Schreiben der Serafe enthalten und in den FAQs zum neuen Abgabesystem zu finden.

Separate Lösung für die Unternehmen

Auch die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen zahlen die neue Abgabe, allerdings erst ab einem Jahresumsatz von 500'000 Franken. Für die Erhebung ist die Eidgenössische Steuerverwaltung zuständig.

Billag schliesst Empfangsgebühr ab

Die Billag verschickt bis Ende September 2018 Rechnungen für die Radio- und Fernsehempfangsgebühren für die Zeit bis 31. Dezember 2018. Jede gebührenpflichtige Person muss ihre Gebühren bis Ende 2018 entrichten. Ab Oktober 2018 bis September 2019 wird die Billag alle noch nicht beglichenen Rechnungen mahnen und die Schuldner nötigenfalls betreiben. Offene Beträge werden im Auftrag des BAKOM konsequent eingefordert. Ebenfalls wird das BAKOM hängige Beschwerdeverfahren zu Ende geführt. Schliesslich übernimmt es ab November 2018 die bei der Billag hängigen Gesuche um Gebührenbefreiung.

 

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Letzte Änderung 23.08.2018

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