Post: Arbeitsgruppe empfiehlt bessere regionale Erreichbarkeit und intensiveren Dialog

Die Erreichbarkeit von Post- und Zahlungsverkehrsdiensten soll in Zukunft differenzierter sichergestellt werden als heute. Zu diesem Schluss kommt eine im August 2017 von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe, die am 16. Mai dieses Jahres ihre Empfehlungen veröffentlichte. Die Gruppe schlägt vor, die Erreichbarkeitsvorgaben für Post- und Zahlungsverkehrsdienste zu vereinheitlichen und neu auf Stufe Kanton zu messen. Darüber hinaus sollen der Austausch zwischen den Kantonen und Gemeinden sowie der Post intensiviert und die Attraktivität der Agenturen erhöht werden. Der Bundesrat will die Empfehlungen der Arbeitsgruppe in die Postverordnung aufnehmen. Die entsprechende Vernehmlassung dauert noch bis 31. August 2018.

Annette Scherrer, Telecomdienste und Post

Die Schweizerische Post ist gesetzlich verpflichtet, ein landesweit flächendeckendes Netz mit bedienten Zugangspunkten anzubieten. Die Grundversorgungsdienste müssen für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Distanz erreichbar sein. Konkret muss die Post bis anhin gewährleisten, dass 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr den Zugang zu einer Poststelle oder Agentur haben bzw. innert 30 Minuten Barzahlungsdienstleistungen tätigen kann. Der geltende Mindestwert bezieht sich auf die gesamte Schweiz und stellt eine nationale Durchschnittsbetrachtung dar. Die Einhaltung des Mindestwertes wird jährlich überprüft. Die Post hat die Vorgaben bislang stets gut erfüllt.

Eine vom UVEK eingesetzte Arbeitsgruppe rät nun, die Erreichbarkeitskriterien künftig auf kantonaler Ebene festzulegen, um dem in der Politik und Öffentlichkeit geäusserten Anliegen einer verstärkten Absicherung der regionalen Versorgung mit Poststellen und Agenturen Rechnung zu tragen. Im Rahmen eines regelmässigen Dialogs zwischen der Post und den Kantonen sollen darüber hinaus die jeweiligen Planungen gegenseitig abgestimmt und ein Austausch über die postalischen Bedürfnisse und neue regionale Entwicklungen geführt werden. Die Kantone sind ihrerseits besorgt, die Koordination und Kommunikation mit ihren Gemeinden in geeigneter Form sicherzustellen.

Angleichung der Vorgaben

Die Arbeitsgruppe rät ausserdem dazu, die bestehenden Erreichbarkeitsvorgaben anzupassen. Die neu kantonal gemessenen Erreichbarkeitsvorgaben für Post- und Zahlungsverkehrsdienste sollen mit 20 Minuten Wegzeit vereinheitlicht werden. Eine Ausnahme soll beim Angebot des Hausservices gemacht werden, wo für die betroffenen Haushalte weiterhin 30 Minuten Wegzeit bis zum nächsten Zugangspunkt gelten soll. In Gebieten, in welchen die Bareinzahlung innerhalb der Zeitvorgabe von 20 Minuten nicht möglich ist, muss die Post diese Dienstleistung am Domizil anbieten.

Im von der Post für das Jahr 2020 angestrebten Netz werden aufgrund dieser vorgeschlagenen Vorgaben Anpassungen in den Kantonen AI, AR, FR und OW notwendig werden. In den restlichen Kantonen können die Vorgaben nach aktuellem Kenntnisstand eingehalten werden.

Folgeeinschätzung Kontigente für Zugangspunkte

Mindestens eine Poststelle oder Agentur pro 15‘000 Einwohnern oder Beschäftigten

Zur vermehrten Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte und Wirtschaftsstruktur in den dicht besiedelten Gebieten schlägt die Arbeitsgruppe zudem vor, in Agglomerationen pro 15‘000 Einwohnern oder Beschäftigten einen Anspruch auf eine Poststelle oder Agentur zu begründen. Beim Überschreiten der Schwelle von jeweils weiteren 15‘000 Beschäftigten oder Einwohnern soll ein weiterer Zugangspunkt (Poststelle, Agentur) betrieben werden. Diese neue Anforderung wird für das von der Post im Jahre 2020 angestrebte Netz bereits weitestgehend erfüllt.

Folgeeinschätzung Kontigente für Zugangspunkte

Attraktivere Agenturen

Flankierend soll die Post Massnahmen ergreifen, um die Attraktivität der Agenturen zu erhöhen. Weiter wird empfohlen, die Vorgabe der Erreichbarkeit periodisch zu evaluieren und, falls nötig, anzupassen. Vor diesem Hintergrund regt die Gruppe an, regelmässige Erhebungen zur Postversorgung bei Privatpersonen und KMU durchzuführen und diese durch eine Begleitgruppe reflektieren zu lassen.

In der nachfolgenden Grafik wird die Kombination der vorgeschlagenen kantonalen Einhaltung der Erreichbarkeitsvorgaben und dem ebenfalls vorgeschlagenen Versorgungsanspruch der Agglomerationen dargestellt. Die Arbeitsgruppe verspricht sich davon eine bessere Transparenz für die betroffene Bevölkerung und Wirtschaft und mehr Rechts- und Planungssicherheit für die beteiligten Kreise, darunter auch die Post.

Folgeeinschätzung Kontigente für Zugangspunkte

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Letzte Änderung 24.08.2018

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