Neue Radio- und Fernsehabgabe: So funktioniert die Rechnungsstellung

Am 1. Januar 2019 nimmt die SERAFE AG ihre Tätigkeit als neue Erhebungsstelle für die geräteunabhängige Haushaltabgabe auf. Sie löst damit die Billag ab, welche die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen noch bis Ende dieses Jahres einkassiert. Im ersten Jahr der Erhebung der neuen Abgabe erfolgt die Fakturierung in zwei Etappen, mit einer Teil- und einer Jahresrechnung.

Barbara Siegrist und Frank Tuschling, Abteilung Medien

Jeder Haushalt wird nach dem Zufallsprinzip einer von zwölf Abrechnungsgruppen zugewiesen. Wer in der ersten Gruppe ist, erhält bereits im Januar eine Jahresrechnung von 365 Franken. Wer der zweiten Gruppe angehört, bekommt im Januar eine Rechnung nur für diesen Monat und im Februar die Jahresrechnung. Ein Haushalt der dritten Gruppe erhält im Januar eine Rechnung für Januar und Februar und im März die Jahresrechnung und so weiter. Diese Aufteilung ist nötig, damit sich der Arbeitsaufwand von Serafe auf das ganze Jahr verteilt und damit sie das Geld etappenweise an die berechtigten Radio- und Fernsehstationen weitergeben kann. Die Teilrechnungen sind 30 Tage nach Erhalt fällig, die Jahresrechnung 60 Tage.

Von Billag zu Serafe – Was sich mit der neuen Abgabe ändert

Beim neuen Abgabesystem muss sich niemand mehr bei der Erhebungsstelle an- oder abmelden. Serafe erhält die Adressen direkt von den Einwohnerkontrollen. Es genügt, sich beim Zu- oder Wegzug aus einer Gemeinde dort rechtzeitig an- oder abzumelden. Jede volljährige Person, die in einem Haushalt ihren Hauptwohnsitz hat, wird auf der Rechnung aufgeführt. Damit wird sie für die gesamte Rechnung mit ihren ebenfalls volljährigen Mitbewohnern und Mitbewohnerinnen solidarisch haftbar. Jeder Haushalt muss die Abgabe nur einmal bezahlen, unabhängig von der Anzahl Personen, die darin leben.

Wer in einem Kollektivhaushalt wohnt (z.B. Altersheim, Institution für Jugendliche oder für Menschen mit Behinderung) muss keine Abgabe zahlen. Abgabepflichtig ist einzig die Trägerschaft der Institution, welche 730 Franken im Jahr bezahlt. In Abhängigkeit von der Höhe des Umsatzes kann sie auch für die Unternehmensabgabe abgabepflichtig werden. In diesem Fall wird sich die Eidgenössische Steuerverwaltung direkt melden.

Wer die Rechnung quartalsweise, im Lastschriftverfahren mit Debit Direct oder per E-Rechnung begleichen möchte, teilt dies Serafe direkt mit, sobald die erste Rechnung eingetroffen ist. Wer jährliche Ergänzungsleistungen des Bundes zur AHV oder IV bezieht, teilt dies ebenfalls bei Erhalt der ersten Rechnung mit, damit die Befreiung von der Abgabepflicht erfolgen kann. Haushalte, in welchen nur taubblinde Personen wohnen, sind von der Abgabe befreit. Der ersten Rechnung der Serafe ist ein Informationsblatt beigelegt, welches alle notwendigen Details und Adressen enthält.

Opting-out – Befreiung von der Abgabe

Wer in einem Haushalt lebt, in dem keine Empfangsgeräte bereitstehen, kann bei Serafe ein Gesuch um Abgabebefreiung stellen. Es dürfen aber weder Radio, Fernseher, Tablet, Smartphone, Computer mit Internetanschluss oder ein Autoradio, noch andere zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen geeignete Geräte vorhanden sein.

Das Gesuch muss jedes Jahr neu gestellt werden; erstmals, wenn die Rechnung von Serafe im Januar 2019 eintrifft. Serafe stellt das obligatorisch zu verwendende Formular online zur Verfügung. Es kann auch telefonisch oder schriftlich bei Serafe bestellt werden.

Von der Abgabe befreite Haushalte müssen sich, sobald sie über eine Möglichkeit verfügen, Radio- oder Fernsehprogramme zu empfangen, umgehend bei Serafe melden und auf die Befreiung verzichten. Für die Meldung sind alle volljährigen Mitglieder des Haushalts verantwortlich.

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) überprüft als Aufsicht- und Beschwerdeinstanz, ob die Voraussetzungen für die Befreiung von der Abgabe erfüllt sind. Dies ist von Gesetzes wegen so vorgesehen; zudem wird mit der Unterzeichnung des Gesuches um Abgabebefreiung einer Kontrolle im Haushalt eingewilligt. Das BAKOM bestraft eine Widerhandlung gegen die Abgabepflicht mit Busse bis zu 5'000 Franken.

 

 
 

Fachkontakt
Letzte Änderung 18.12.2018

Zum Seitenanfang

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/das-bakom/medieninformationen/bakom-infomailing/bakom-infomailing-49/neue-radio--und-fernsehabgabe---so-funktioniert-die-rechnungsste.html