BAKOM Infomailing 55

Ausgabe vom 25.06.2021 zur Cybersicherheit

Editorial: Die Schweiz im Internet – ein sicherer Hafen?

Neue Bestimmungen im Fernmeldegesetz und seinen Verordnungen zur erhöhten Sicherheit von Schweizer Domainnamen .ch und .swiss

Neue Mittel für den Kampf gegen die Cyber-Kriminalität

Seit über zehn Jahren bietet der Schweizer Rechtsrahmen über die Internet-Domains Mittel für eine wirksamere Bekämpfung von Cyberkriminellen, die .ch- und .swiss-Internet-Domain-Namen für ihre Straftaten missbrauchen. Zum Beispiel kann ein Internet-Domain-Name bei Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung gesperrt oder die Identifikation von dessen Halterin oder Halter verlangt werden. Zur dauerhaften Sicherung der Internet-Domains, die in die Zuständigkeit des Schweizer Rechts fallen, muss der Rechtsrahmen regelmässig revidiert und vervollständigt werden. So können die Mittel zur Bekämpfung besser mit den realen und ständigen Entwicklungen im Bereich der Cyberkriminalität Schritt halten.

Geringes Risiko von Cyberangriffen bei der Internetendung .swiss

Die Internetendung .swiss zeichnet sich durch besonders hohe Sicherheit aus. Wer einen solchen Domain-Namen nutzen will, muss einen klaren Bezug dazu und seinen Sitz in der Schweiz haben. Die restriktive Vergabe der Domain-Namen mit .swiss schützt die Besuchenden besser vor Cyberangriffen und dient der Reputation der Seitenbetreibenden.

SWITCH engagiert sich für ein sicheres DNS in der Schweiz

Das Domain Namen System (DNS) ist ein grundlegender Bestandteil des Internets und erlaubt es Internetnutzenden mit Domain-Namen, Dienste im Internet zu adressieren. Aus diesem Grund ist .ch eine kritische Infrastruktur der Schweiz, die SWITCH in besonderem Masse schützt.

Besserer Datenschutz für die Halterinnen und Halter von .ch-Internetadressen

Seit dem 1. Januar 2021 werden die Kontaktdaten der Halterinnen und Halter von Internet-Domain-Namen, deren Adresse mit «.ch» endet, nicht mehr in einem frei zugänglichen Verzeich-nis publiziert. Eine Suche im Verzeichnis der .ch-Domain-Namen liefert nur noch administrative oder technische Informationen über diese Namen. Nur wer ein überwiegendes Interesse – zum Beispiel aus Gründen der Cybersicherheit – daran hat, die Identität einer Halterin oder eines Halters zu kennen, kann Zugang zu diesen Informationen erhalten.

Erfahrungen von SWITCH mit dem Auskunftsdienst

Mit der Revision der Verordnung über Internet Domains haben sich die Spielregeln für die Benutzung des WHOIS-Dienstes grundlegend geändert. Auskunft über die Personendaten der Halterin oder des Halters erhalten nur noch Personen mit überwiegend legitimem Interesse.

Sensibilisierungsvideos zum digitalen Alltag Schweizer Jugendlicher

In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) und verschiedenen Bundesstellen hat das BAKOM seit letztem Oktober fünf Sensibilisierungsvideos publiziert, in denen Jugendliche zu ihrem digitalen Alltag befragt werden. Die Videos sind Teil einer Präventionskampagne für einen sicheren Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

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Letzte Änderung 25.06.2021

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