Erfahrungen von SWITCH mit dem Auskunftsdienst

Mit der Revision der Verordnung über Internet Domains haben sich die Spielregeln für die Benutzung des WHOIS-Dienstes grundlegend geändert. Auskunft über die Personendaten der Halterin oder des Halters erhalten nur noch Personen mit überwiegend legitimem Interesse.

SWITCH 

SWITCH ist mit dem Betrieb der Internet Domain .ch betraut. Die Stiftung verwaltet und aktualisiert dabei eine Datenbank mit allen Informationen zu den Domain-Namen, die zur Ausübung ihrer Funktion als Registerbetreiberin erforderlich sind. Über den sog. WHOIS-Dienst bestand bisher eine öffentliche Informationsquelle, über welche Personendaten der Halterinnen und Halter sowie der technischen Kontakte für alle Interessierten zugänglich waren. Mit der auf den 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Revision der Verordnung über Internet Domains (VID) hat die Schweiz einen wesentlichen Systemwechsel erfahren: Nur noch Personen, die ein überwiegendes legitimes Interesse glaubhaft machen, erhalten Zugang zu Personendaten der Halterin oder des Halters eines betreffenden Domain-Namens.

Jedes Jahr registrieren und erneuern über 2 Mio. Einzelpersonen, Unternehmen, Organisationen und Verwaltungseinheiten Domain-Namen unter der Top-Level-Domain ".ch" und hinterlegen dabei ihre Kontaktangaben wie Namen und Postadresse. Über den Registry Registration Data Directory Service (RDDS), ehemals WHOIS, wurden und werden monatlich ca. 40 Mio. Abfragen getätigt. Durch den Einsatz diverser Sicherheitsmassnahmen wird bereits eine Vielzahl der Anfragen abgefangen, so dass durchschnittlich noch 450'000 Anfragen pro Monat beantwortet werden.

Vielfältige Gründe für Auskunftsgesuche

Die neuen Zugangsvoraussetzungen bedingen grundsätzlich eine Einzelfallprüfung der geltend gemachten überwiegenden legitimen Interessen. Die einzelnen Auskunftsgesuche werden entsprechend durch SWITCH beurteilt. Dafür wurde eigens ein Auskunftsdienst eingerichtet, der online auf der Webseite www.nic.ch bequem und einfach erreichbar ist. Über das Webformular ist es auskunftsersuchenden Personen möglich, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Angaben und Belege zu übermitteln. Bei SWITCH werden die Gesuche sodann durch das Registry-Team bearbeitet und juristisch komplexere Fälle mit der Rechtsabteilung besprochen. Die VID schränkt die legitimen Interessen nicht ein. Ein legitimes Interesse kann deshalb grundsätzlich jedes nach vernünftiger Abwägung durch die Sachlage gerechtfertigte Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein. Bunt ist auch die Palette der Interessen der Personen, die ein Gesuch stellen, die SWITCH zur Prüfung vorgelegt werden: Diese reichen von Unternehmen, welche die Übersicht über ihr Domain-Portfolio verloren haben, über Domain-Händler, die auf einer Plattform einen Domain-Namen an unbekannte Kundschaft veräussert haben, welche den Kaufpreis nicht begleicht, zu verstrittenen Aktionären die herausfinden wollen, ob der Verwaltungsrat kurz vor dem Konkurs noch einige Domain-Namen auf sich selber übertragen hat, bis zu Journalisten, die Internetbetrügern auf der Spur sind.

Inzwischen haben sich Standardfälle etabliert, was die Bearbeitung der Gesuche erleichtert. Regelmässig tauchen aber noch Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf, bei welchen die Abwägung der Interessen nicht leichtfällt. Mit der Unterstützung des BAKOM und auch im Austausch mit Interessengruppen, wie die der Medienschaffenden oder Behörden, die Aufgaben im Bereich der Cyberkriminalität nachgehen, entsteht eine Praxis nach einheitlichen formalen Kriterien und inhaltlichen Prüfmassstäben.

Blosser Neugier einen Riegel geschoben

Der Schnitt der monatlich eingehenden Auskunftsgesuche liegt zurzeit bei 80, Tendenz steigend. Wenn man diese Zahl den eingangs erwähnten, durchschnittlich 40 Mio. Domain-Namen-Abfragen gegenüberstellt, fragt man sich zurecht, mit welcher Absicht und zu welchem Zweck die vielen Abfragen früher getätigt wurden.

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Letzte Änderung 25.06.2021

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