Gesetzliche Grundlagen für Entbündelung der letzten Meile

Biel-Bienne, 12.11.2003 - Der Bundesrat will die im Februar beschlossene Entbündelung der letzten Meile in der Telekommunikation auf eine solide politische Grundlage stellen. Er hat eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) an das Parlament verabschiedet. Die Neuregelung ermöglicht den direkten Zugang der Swisscom-Konkurrentinnen zu den Haushalten. Weiter werden die Instrumente verstärkt, die einen wirksamen Wettbewerb gewährleisten. Die Vorlage verbessert zudem den Schutz der Konsumenten und der persönlichen Daten.

Im vergangenen Frühling hatte der Bundesrat die Fernmeldedienstverordnung (FDV) auf den 1. April geändert. Diese ermöglichte eine unverzügliche Öffnung der letzten Meile für alle Teilnehmer des Telekommunikationsmarktes. Um jedoch diesen weitreichenden  Marktöffnungsschritt auf eine solide politische Grundlage zu stellen, wurde entschieden, die Entbündelung in die laufende Revision des FMG einzubauen. Der Bundesrat erfüllt damit auch eine Forderung der zuständigen Fachkommissionen des Parlaments.

Letzte Meile

Der Zugang zum Telekommunikationsmarkt soll unter dem geänderten Fernmeldegesetz nicht mehr von einer staatlichen Bewilligung abhängen. Fernmeldedienstanbieterinnen werden einzig verpflichtet ihre geplante Tätigkeit dem zuständigen Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) zu melden. Konzessionen werden aber weiterhin nötig sein für die Pflicht, die Grundversorgung sicherzustellen, und für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums. Im Übrigen werden alle Fernmeldedienstanbieterinnen weiterhin der Aufsicht des BAKOM unterstehen.

Transparenter und nicht diskriminierender Zugang zu Diensten und Einrichtungen

Marktbeherrschende Fernmeldedienstanbieterinnen  sollen nach dem Gesetzesentwurf verpflichtet werden können, einen transparenten und nicht diskriminierenden Zugang zu ihren Diensten und Einrichtungen zu kostenorientierten Preisen anzubieten. Als Beispiele nennt der Entwurf die Entbündelung des Teilnehmeranschlusses - die sogenannte Öffnung der letzten Meile -  (vollständig entbündelter Zugang und gemeinsamer Zugang zum Teilnehmeranschluss), den schnellen Bitstromzugang (Bitstream Access) und die Mietleitungen, die der Bundesrat bereits auf dem Verordnungsweg mit Wirkung ab 1. April 2003 eingeführt hat.

Je nach technologischer und wirtschaftlicher Entwicklung können den marktbeherrschenden Anbieterinnen andere Zugangsverpflichtungen auferlegt werden, nicht nur in Bezug auf das traditionelle Telefonnetz, sondern auch bezüglich anderer Fest- oder Mobilfunknetze. Der Zugang zu den Diensten der marktbeherrschenden Anbieterin würde zudem den Gesuchstellern ermöglichen, diese Dienste – z.B. den Telefonanschluss – wiederzuverkaufen. Die Umsetzung dieser Verpflichtungen wird unverändert bleiben: Es wird vor allem den Parteien überlassen sein, ihre Zugangsvereinbarungen auszuhandeln. Nur wenn bei Nichteinigung eine Partei die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) darum ersucht, wird diese intervenieren, nachdem sie ein Gutachten der Wettbewerbskommission zur Marktbeherrschung eingeholt hat.

Besserer Schutz der Konsumenten

Ein Teil des Entwurfs befasst sich mit dem Konsumentenschutz und dem Schutz der persönlichen Daten. Namentlich ist die Schaffung einer Schlichtungsstelle vorgesehen, um Streitigkeiten zwischen Kundinnen oder Kunden und Anbieterinnen von Fernmelde- oder Mehrwertdiensten einfach und rasch beizulegen. Das BAKOM kann die Schaffung einer solchen Stelle der Fernmeldebranche überlassen. Ferner soll das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch ein Verbot unverlangt gesendeter Massenwerbung (Spamming) ergänzt werden.

Der Fernmeldemarkt wurde am 1. Januar 1998 geöffnet. Dank diesem Schritt sind die Preise merklich gesunken, und die Konsumentinnen und Konsumenten haben eine grössere Auswahl. Der Gesetzesentwurf schliesst noch bestehende Lücken. Er orientiert sich weitgehend am neuen Rechtsrahmen der Europäischen Union, der in den Mitgliedstaaten am 25. Juli 2003 in Kraft getreten ist.


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