Der Bundesrat bestimmt neue Versorgungsgebiete für UKW-Radios und regionale Fernsehstationen

Bern, 04.07.2007 - Der Bundesrat hat beschlossen, die Schweiz neu in 13 Versorgungsgebiete für Regionalfernsehstationen mit Gebührenanteil zu gliedern. Zudem hat er 34 Versorgungsgebiete für private UKW-Radios definiert. Die Radio- und TV-Konzessionen werden voraussichtlich im Frühherbst 2007 ausgeschrieben.

Mit seinem heutigen Entscheid hat der Bundesrat die Basis für das anstehende Konzessionierungsverfahren gelegt: Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung in jedem der neuen Versorgungsgebiete eine Konzession erteilen. Radio- und Fernsehstationen benötigen nur noch dann eine Konzession, wenn sie Gebührengelder erhalten oder knappe Frequenzen zu bevorzugten Bedingungen nutzen wollen. In den übrigen Fällen kann die Sendetätigkeit nach einer Meldung an das Bundesamt für Kommunikation aufgenommen werden. So sieht es das am 1. April 2007 in Kraft getretene Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vor.

Regionalfernsehen: Neue Versorgungsgebiete

Das neue RTVG stellt mit jährlich rund 32 statt wie bisher 7 Millionen Franken bedeutend mehr Empfangsgebühren für die Unterstützung regionaler TV-Veranstalter zur Verfügung. Damit soll auch in denjenigen Gebieten ein regionaler Service public von guter Qualität ermöglicht werden, wo das wirtschaftliche Potenzial ungenügend ist für eine privatwirtschaftliche Finanzierung. Um einen möglichst effizienten Einsatz der Gebührengelder zu gewährleisten, beschränkt der Bundesrat die Anzahl unterstützter TV-Veranstalter auf 13 – je einen pro Versorgungsgebiet. Die neuen Versorgungsgebiete umfassen meistens mehrere Kantone, um wirtschaftlich solide und kulturell sinnvolle Räume zu schaffen. Erwähnenswert sind in der Romandie das neue Versorgungsgebiet Waadt-Freiburg, das ein Programmfenster für den Kanton Freiburg vorsieht und das Versorgungsgebiet Arc jurassien, das die Kantone Neuenburg, Jura und den Berner Jura verbindet. Der Kanton Wallis bildet ein einheitliches Versorgungsgebiet, in welchem der spätere Konzessionär die Auflage erhalten wird, Programme in französischer wie auch in deutscher Sprache zu verbreiten.

Bei der Gestaltung des Raumes Zürich-Ostschweiz hat sich der Bundesrat für die Schaffung zweier Versorgungsgebiete entschieden. Das eine wird die Kantone Zürich, Schaffhausen und Thurgau umfassen. Für die Produktion eigener Programmfenster für die Kantone Schaffhausen und Thurgau wird der entsprechende Veranstalter einen Gebührenanteil erhalten. Um den Bedenken der Ostschweizer Kantone Rechnung zu tragen, konzentriert sich das künftige Versorgungsgebiet Ostschweiz auf die Kantone St. Gallen, Appenzell (AR, AI) sowie auf die östlichen Thurgauer Bezirke Arbon und Bischofszell.

UKW-Radios: Massvolle Entwicklung bestehender Versorgungsgebiete

Der Bundesrat hat die UKW-Versorgungsgebiete in Anlehnung an die heutige Radiolandschaft festgelegt, wie sie sich in den letzten zwanzig Jahren entwickelt hat. Die bestehenden Versorgungsgebiete werden angemessen angepasst; vorgesehen ist nur ein neues UKW-Radio. In urbanen Grossregionen will der Bundesrat den Wettbewerb fördern, während er peripheren Lokalradios den Zugang zum nächstgelegenen Zentrum verschafft.

In 23 der 34 Versorgungsgebiete wird es zur Ausschreibung von Konzessionen mit Gebührenanteil kommen. 9 dieser Konzessionen sind für komplementäre nicht gewinnorientierte Veranstalter vorgesehen. Künftig stehen für gebührenberechtigte Privat-Radios rund 16 statt wie bisher 7 Millionen Franken zur Verfügung. In den übrigen elf Versorgungsgebieten gelangen Konzessionen ohne Gebührenunterstützung zur Ausschreibung.

Eine der wesentlichen Neuerungen bildet die jeweilige Angleichung der Versorgungsgebiete im Genferseeraum, in der Region Zürich sowie in der Innerschweiz. Im Raum zwischen Genf und Yverdon entstehen neu vier grosse Versorgungsgebiete mit gleicher Ausdehnung. Im Grossraum Zürich-Glarus werden drei kommerzielle Veranstalter mit identischen Versorgungsgebieten auf Sendung gehen. Auch in der Innerschweiz überschneiden sich die drei Veranstalter künftig in einem bedeutsamen Teil ihres Versorgungsgebiets. Zusammenschlüsse bisher getrennter Versorgungsgebiete finden in den Kantonen Graubünden und St. Gallen sowie im Jurabogen statt. Als letzte grössere Agglomeration der Deutschschweiz erhält Winterthur ein neues Versorgungsgebiet für ein komplementäres, nicht gewinnorientiertes Programm.

Nächste Schritte: Ausschreibung der Konzessionen, Bekanntgabe der Gebührenanteile und Leistungsaufträge

Nachdem der Bundesrat die medienpolitischen Umrisse der regionalen Rundfunklandschaft nun festgelegt hat, wird das UVEK die Ausschreibung der betreffenden Konzessionen vorbereiten. Diese dürfte voraussichtlich im Frühherbst 2007 stattfinden. Bei dieser Gelegenheit wird das UVEK auch die Beträge der Gebührenanteile für die einzelnen Versorgungsgebiete sowie den konkreten Inhalt der jeweiligen Leistungsaufträge bekannt geben. Die Vergabe der neuen Konzessionen dürfte ab Frühjahr 2008 erfolgen.

Anhörung zu den Versorgungsgebieten
Das UVEK hatte im Oktober 2006 den Entwurf zur Definition der Fernseh- und UKW-Versorgungsgebiete in eine Anhörung geschickt. Bis Ende Januar 2007 wurden über 140 Stellungnahmen von Radio- und TV-Veranstaltern, Kantonen, Gemeinden, Parteien und Interessenorganisationen eingereicht. Eine zweite Anhörung im April 2007 stellte einen neuen Vorschlag zu den umstrittenen Fernsehversorgungsgebieten der Region Zürich-Nordostschweiz-Ostschweiz zur Diskussion. Die Ergebnisse der Anhörungen sind in den Entscheid des Bundesrates eingeflossen.


Adresse für Rückfragen

Matthias Ramsauer, Vizedirektor, Bundesamt für Kommunikation, Tel. 032 327 55 10, matthias.ramsauer@bakom.admin.ch



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