Eine Stiftung für die Schlichtungsstelle der Telekommunikationsbranche

Biel-Bienne, 29.04.2008 - Die neue Schlichtungsstelle der Telekommunikationsbranche, die im Fernmeldegesetz (FMG) vorgesehen ist, wird innerhalb einer Stiftung angesiedelt. Diese Stiftung wurde heute gegründet . Die Rechtsform der Stiftung und das vom BAKOM ausgearbeitete Pflichtenheft garantieren die Unabhängigkeit dieser Stelle, die mit der Beilegung von Streitigkeiten im Fernmeldebereich beauftragt ist, ohne dafür an ein Gericht gelangen zu müssen.

Die "Stiftung ombudscom", der verschiedene Konsumentenorganisationen sowie Anbieterinnen von Fernmelde- und Mehrwertdiensten angehören, wurde heute in Bern gegründet. Mitglied des Stiftungsrates sind Vertreterinnen und Vertreter der Gründer sowie unabhängige Persönlichkeiten. Die erste Aufgabe des Stiftungsrates wird darin bestehen, per 1. Juli 2008 die im Fernmeldegesetz vorgesehene neue Schlichtungsstelle für die Telekommunikationsbranche aufzubauen. Ein detailliertes, vom BAKOM ausgearbeitetes Pflichtenheft sowie die Wahl der Stiftung als Rechtsform garantieren, dass die Schlichtungsstelle unabhängig und transparent wirken kann.

Das Gesetz sieht vor, eine unabhängige Stelle innerhalb des BAKOM zu schaffen – was zunächst geplant war – oder die Schlichtungsaufgabe zu übertragen. Letztere Option wurde nun vorgezogen: Sie gewährleistet die Kontinuität der Dossiers, die bereits von der heutigen Schlichtungsstelle bearbeitet werden. Die heutige Stelle wurde im Frühling 2005 auf Initiative mehrerer Anbieterinnen der Telekommunikationsbranche eingerichtet. Die Übertragung der Schlichtungsaufgabe hat zudem den Vorteil, dass das in den letzten drei Jahren aufgebaute Know-how erhalten bleibt, da die neue Schlichtungsstelle das bisherige Personal übernehmen wird. Die Dienste der neuen "Stiftung ombudscom" werden ausserdem auf alle Anbieterinnen von Fernmelde- und Mehrwertdiensten ausgedehnt; diese werden verpflichtet sein, an den sie betreffenden Verfahren teilzunehmen.

Übertragung der Aufgaben

Die "Stiftung ombudscom" wird die neue Schlichtungsstelle per 1. Juli 2008 einrichten und dabei die detaillierten Vorgaben berücksichtigen, die das BAKOM nach Massgabe der Bestimmungen des Fernmeldegesetzes und der Verordnung über Fernmeldedienste erarbeitet hat. Sie wird nun ein Verfahrens- und ein Gebührenreglement ausarbeiten und dem BAKOM zur Genehmigung vorlegen. Voraussichtlich wird das BAKOM die Schlichtungsaufgaben in der zweiten Junihälfte formell der Stiftung übertragen.


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