Keine sofort verfügbaren UKW-Frequenzen im Grossraum Zürich

Bern, 27.02.2009 - Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des BAKOM, zwei unabhängigen Frequenzspezialisten und einem Vertreter von Radio Energy hat im Rahmen einer Machbarkeitsstudie festgestellt, dass zurzeit keine freien Frequenzen für das Versorgungsgebiet Zürich – Glarus zur Verfügung stehen. Zusätzliche Frequenzen für einen weiteren Sender könnten zwar rein technisch gesehen in einem langwierigen und komplizierten Verfahren eingerichtet werden. Das UVEK zieht dies aber aus medienpolitischen und rechtsstaatlichen Gründen nicht in Betracht.

Die Arbeitsgruppe hat die frequenztechnischen Voraussetzungen für eine vierte Bedeckung in der Agglomeration Zürich einerseits und im gesamten Versorgungsgebiet Zürich–Glarus andererseits untersucht. Dabei kam sie zum Schluss, dass keine freien Frequenzen vorhanden sind, die kurzfristig verfügbar wären. Mittel- bis langfristig wäre ein viertes Sendernetz zwar möglich; es wäre allerdings mit Nachteilen für andere Radioveranstalter und mit erheblichen Planungs- und Investitionskosten verbunden. Darüber hinaus ist die Zustimmung der benachbarten ausländischen Frequenzbehörden nötig.  

Varianten für die Versorgung der Agglomeration Zürich

Für eine Versorgung eingeschränkt auf die Agglomeration Zürich wurden 3 Varianten geprüft: Die Umnutzung der DRS2 – Frequenz 106,7 MHz (Uetliberg), die Nutzung von ehemaligen Frequenzen von Radio Zürisee ab Zürichberg und Albis sowie der Entzug der LoRa-Frequenz 97,5 (Uetliberg). Alle geprüften Varianten wären nur mittelfristig (mindestens 6 bis 12 Monate) realisierbar. Zudem könnten alle Varianten nur auf Kosten anderer Veranstalter mit zum Teil erheblichen finanziellen Konsequenzen umgesetzt werden. Einig war sich die Arbeitsgruppe zudem, dass keine ungenutzten Frequenzen vorhanden sind und der Abbau des Sprachaustausches keine technisch sinnvolle Variante ist.

Möglichkeit für das Versorgungsgebiet Zürich-Glarus

Um die Versorgung im gesamten Versorgungsgebiet Zürich – Glarus zu ermöglichen, müsste zuerst eine der Varianten für die Agglomeration Zürich realisiert werden. Darüber hinaus müssten die SRG und zahlreiche unbeteiligte Privatradios noch insgesamt 15 bis 20 Frequenzumstellungen in Kauf nehmen. Die entsprechenden Umstellungen wären von Nachbarstaaten im Rahmen der gemäss internationalem Recht notwendigen Koordinationsverhandlungen zu bewilligen. Für eine allfällige Realisierung einer solchen Bedeckung werden mindestens 24 Monate veranschlagt.

Zudem könnten betroffene Veranstalter gegen Frequenzumstellungen Beschwerde führen, was eine allfällige Umsetzung zusätzlich verzögern könnte.

Anlass für die Einsetzung der Arbeitsgruppe mit Spezialisten des BAKOM, zwei unabhängigen Frequenzexperten und einem Vertreter von Radio Energy war das Bestreben, die Diskussion über freie Frequenzen im Grossraum Zürich zu versachlichen. Dies nachdem Radio Energy für das Versorgungsgebiet Zürich – Glarus keine UKW-Konzession mehr erhalten hat. Ziel war es, frei von medienpolitischen oder ökonomischen Erwägungen auf einer rein technischen Ebene zu prüfen, ob eine vierte Bedeckung im Grossraum Zürich überhaupt und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen machbar wäre.

UVEK greift nicht in ein laufendes Rechtsverfahren ein

Neben allen technischen Bedenken ist das UVEK vor allem aus medienpolitischen und rechtsstaatlichen Gründen nicht bereit, eine vierte und damit zusätzliche Frequenz von sich aus einzurichten. Die Konzessionen für die Lokalradios im Raum Zürich-Glarus sind in einem demokratisch breit abgestützten Rechtsverfahren vergeben worden, das aufgrund von Beschwerden immer noch im Gang ist. Das UVEK ist nicht bereit, in dieses laufende Verfahren einzugreifen und damit die Spielregeln mitten im Spiel zu ändern. Dies hätte nicht zuletzt wirtschaftliche Auswirkungen für die übrigen Veranstalter. Alle Veranstalter, unter ihnen auch Radio Energy, haben sich denn auch im Vorfeld der Ausschreibung für die Beschränkung auf drei grosse Konzessionen ausgesprochen. Die Bewerber kannten somit die Bedingungen und waren damit einverstanden.

Alle mittelbar und unmittelbar betroffenen Veranstalter könnten demnach gegen Frequenzumstellungen auch Beschwerde führen, was die übliche rechtsstaatlich bedingte Zeit in Anspruch nimmt.


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Martin Dumermuth, Direktor BAKOM, 032 327 55 50
Daniel Bach, Pressesprecher UVEK, 031 322 55 48



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