Nationale Interessen in der Telekommunikation garantiert

Biel-Bienne, 12.12.2001 - Ein Bericht des Bundesrates an die Sicherheitspolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte zeigt auf, dass die Sicherheit von Informations- und Kommunikations-Infrastrukturen in ausserordentlichen Lagen weitgehend gewährleistet ist. Eine absolute Sicherheit kann es allerdings nicht geben. Gewisser Handlungsbedarf besteht dagegen in personellen sowie in organisatorischen Belangen. Eigentums- und verwandte Aspekte beurteilt der Bericht als Risiken, welchen mit geeigneten Massnahmen weitgehend begegnet werden kann. Anlass zur Berichterstattung waren verschiedene parlamentarische Vorstösse im Zusammenhang mit Veräusserungsabsichten von Rundfunkanlagen durch die Swisscom und das Bedürfnis nach einer generelle Risikoüberprüfung.

Bedeutung von Informations- und Kommunikations-Infrastrukturen in Krisen

Informations- und Kommunikations-Technologien sind nicht nur Garanten für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes sondern auch für die Funktionsfähigkeit von Regierung und Verwaltung. Sie sind der Lebensnerv unserer Gesellschaft schlechthin. Diese Abhängigkeit birgt nicht zu unterschätzende Risiken und Gefahren in sich. In ausserordentlichen Lagen, das heisst in Krisen, besteht in der Regel ein erhöhter Informations- und Kommunikationsbedarf. Für die Regierung und Verwaltung sind Informationen nicht nur Entscheidungsgrundlage sondern auch Führungsmittel. Aber auch die Bevölkerung will in Krisen über die Ereignisse informiert sein. Es ist somit wichtig, dass Informations- und Kommunikations-Infrastrukturen wie Telefonnetze oder Rundfunksendeanlagen in Krisensituationen auch sicher, das heisst tatsächlich verfügbar sind. Eine absolute Sicherheit ist jedoch weder technisch möglich noch wirtschaftlich tragbar, sprich finanzierbar. Gewisse Restrisiken sind in Kauf zu nehmen.

Risiken und Massnahmen

Als grösste Sicherheitsrisiken nennt der Bericht die Abhängigkeit von den eingesetzten (meist ausländischen) Technologien, Probleme bei der Rekrutierung von Fachkräften und gewisse Unzulänglichkeiten in organisatorischen Hinsicht. Entscheide wie die ausländische Beteiligung an nationalen Betreiberfirmen wie der Swisscom stellen dagegen kaum bedeutende Gefahren dar, die nicht mittels Auflagen an die Betreiber entschärft werden könnten. Im Zuge der Internationalisierung der Märkte muss aber doch geprüft werden, welche regulatorischen Massnahmen gewährleisten, dass für die Schweiz lebenswichtige Kommunikationsnetze unabhängig der jeweiligen Eigentümer auch vom Inland aus gesteuert werden können.

Insgesamt stellt der Bericht  fest, dass die Sicherheit der massgeblichen Infrastrukturen in ausserordentlichen Lagen - nicht zuletzt auf Grund bereits getroffener Massnahmen - weitgehend gewährleistet ist. Mit Blick auf laufende und künftige Entwicklungen sollen aber weitere Massnahmen getroffen werden. Im Allgemeinen müssen Verantwortungs- und Entscheidungsträger in Regierung und Verwaltung vermehrt auf Sicherheitsaspekte sensibilisiert werden. In diesem Zusammenhang sind auch Veranstaltungen wie die von der Bundeskanzlei diesen Sommer durchgeführte, strategische Führungsübung INFORMO und das Engagement des Bundes in der privaten Stiftung InfoSurance von hervorragender Bedeutung. Sie ermöglichen den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Daneben ist vor allem die zur Kommunikation in ausserordentlichen Lagen erforderliche, von privaten Betreibern zur Verfügung zu stellende Infrastruktur (primär Übertragungskapazitäten) zu definieren. Die gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen im heutigen Fernmeldegesetz bereits. Im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) sollte eine solche Verpflichtung aber auch auf den Rundfunkbereich ausgedehnt werden. Bei konsequenter Umsetzung wäre so beispielsweise die Radioversorgung der Bevölkerung in Krisensituationen weitgehend gewährleistet. Über diese Vorlage wird das Parlament im Rahmen der Revision des RTVG zu entscheiden haben.

Interdepartementale Arbeitsgruppe

Auslöser der Untersuchung waren die politischen Diskussionen im Zusammenhang mit den letztjährigen Plänen der Swisscom, den Rundfunkbereich zu verkaufen. Dabei wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit der Bund als Hauptaktionär die Verfügungsgewalt über wichtige Informations- und Kommunikations-Infrastrukturen behalten müsse, um nationale Sicherheitsinteressen zu gewährleisten. Verschiedene parlamentarische Vorstösse forderten denn auch Massnahmen zur Gewährleistung dieser Sicherheitsbedürfnisse. Der Bundesrat kündigte in seiner Beantwortung an, die geltend gemachten Bedürfnisse im Rahmen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zu analysieren sowie Mittel und Wege zu prüfen, wie deren Sicherstellung gewährleistet werden kann. Federführend war dabei das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Mit dem Bericht "Sicherheitsinteressen der Schweiz an Rundfunk- und Telekommunikations-Infrastrukturen in ausserordentlichen Lagen" liegt den Sicherheitskommissionen der Eidgenössischen Räte nunmehr das Resultat dieser Untersuchung vor. Der Bericht beschränkt sich dabei nicht auf einzelne Teilaspekte wie die Frage nach Eigentumsverhältnissen, sondern zeigt Sicherheitsrisiken und Sicherheitsbedürfnisse in ihrem Gesamtzusammenhang auf.


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