Grünes Licht für die Einführung von Internet-Adressen mit .swiss

Biel/Bienne, 30.04.2013 - Der Bund ist bezüglich Verwaltung der neuen Internet-Domain der ersten Ebene .swiss einen Schritt weiter. Die internationale Verwaltungsstelle für Domainnamen ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) ist zum Schluss gekommen, dass die Schweizer Bewerbung die Anforderungen dafür erfüllt. Die Umsetzungsphase kann somit beginnen. Die ersten .swiss-Domainnamen sollten ab Herbst 2014 registriert werden können.

Nach Prüfung der Bewerbung hat die ICANN bestätigt, dass das eingereichte Projekt für die neue Domain der ersten Ebene .swiss den Anforderungen entspricht. Das Dossier wurde vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Namen des Bundes eingereicht. Die Schweiz kann somit die Umsetzungsphase einleiten, in der insbesondere die vertraglichen Einzelheiten mit der ICANN ausgehandelt, die technische Infrastruktur vorbereitet und die von der ICANN vorgeschriebenen Tests durchgeführt werden müssen. Gleichzeitig muss das BAKOM die Anpassung des gesetzlichen Rahmens in der Schweiz aufgleisen und die Bedingungen für die Zuteilung der neuen Adressen festlegen.

Domainnamen im Jahr 2014 verfügbar

Die neue Domain .swiss sollte der Schweizer Gemeinschaft im Laufe des zweiten Halbjahres 2014 zur Verfügung gestellt werden. Erst dann wird es möglich, die Registrierung einer Internetadresse mit der Endung .swiss zu beantragen.

Wahrung der Schweizer Interessen

Mit seiner Bewerbung um die neue Domain der ersten Ebene .swiss möchte der Bund die Interessen der Schweiz wahren und gewährleisten, dass die neue Endung der Wirtschaft, der Kultur und den Institutionen des Landes zur Verfügung steht. Die Endung .swiss hat den Vorteil, dass sie einen höheren Wiedererkennungswert aufweist als .ch, wo es oft zu Verwechslungen mit anderen Ländern, beispielsweise mit China, kommt. Ausserdem kann ein .ch-Domainname von jeder Person überall registriert werden, ohne dass ein Bezug zur Schweiz nachgewiesen werden muss.


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