Weichen für hybrides Fernsehen in der Schweiz

Biel/Bienne, 12.06.2014 - Informationen zu einer Fernsehsendung im Internet abrufen und auf dem TV-Bildschirm anzeigen - das ist hybrides Fernsehen (HbbTV). Um es in der Schweiz einführen zu können, ist eine Anpassung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) sowie der SRG-Konzession erforderlich. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) legt den interessierten Kreisen einen entsprechenden Vorschlag vor. Gleichzeitig soll im Radiobereich der Weg für den Umstieg vom analogen UKW auf die digitale Technologie DAB+ geebnet werden. Stellungnahmen können bis am 15. August 2014 beim BAKOM eingereicht werden.

Die SRG möchte ihrem Publikum ab dem 1. Januar 2015 hybrides Fernsehen (HbbTV, "Hybrid broadcast broadband TV") anbieten, damit es Informationen aus dem Internet gleichzeitig auf dem Fernseh-Bildschirm anzeigen lassen kann. Das setzt eine Ergänzung ihrer Konzession voraus. Mit einer Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) soll zudem sichergestellt werden, dass die Fernmeldedienstanbieter die hybriden Fernsehdienste konzessionierter Stationen wie der SRG oder den regionalen TV-Programmen verbreiten.

Die hybriden Fernsehdienste bieten den Fernsehsendern die Möglichkeit, ergänzende Inhalte anzubieten, etwa Textnachrichten, Wettermeldungen, zusätzliche Videokanäle oder Eigenproduktionen aus ihrem Archiv. Der SRG sollen in ihrem HbbTV-Angebot aber Werbeformen wie Videowerbung oder individuelle Werbung (Targetingwerbung) untersagt werden. Das Publikum kann hybrides Fernsehen mit dem roten Knopf der TV-Fernbedienung ("red button") aufrufen.

Weiterer Revisionsbedarf

  • Die Planung der UKW-Sendernetze geht auf die Radiostationen über; das BAKOM ist nur noch für die Prüfung und Bewilligung zuständig. Diese neue Rollenverteilung wurde vor einiger Zeit mit der Branche beschlossen und hat sich in der Praxis bereits bewährt. Sie soll nun in der RTVV umgesetzt werden. Gleichzeitig soll der Umstieg von der analogen UKW- zur digitalen DAB+-Verbreitung ermöglicht werden: Wenn ein Radio ein Gebiet digital versorgt, kann es auf die UKW-Verbreitung verzichten.
  • Die Auflage einiger Radio- und Fernsehstationen, ein tägliches Programmfenster für ein bestimmtes Gebiet auszustrahlen, wird gestrichen. Damit wird den Sendern mehr Flexibilität bei der Erfüllung des lokal-regionalen Leistungsauftrags eingeräumt. Ihnen steht es künftig frei, wie sie die entsprechenden regionalen Informationsleistungen erbringen   als Fenster oder ins Hauptprogramm integriert. Bestehen bleibt jedoch die Anforderung an einzelne Stationen, spezifische Sendungen für sprachliche Minderheiten in ihren Programmen anzubieten.
  • Weitere Entlastungen sind vorgesehen bei der Verpflichtung zur Förderung des Schweizer Films, bei der behindertengerechten Aufbereitung von Sendungen und der Jahresberichterstattung. Diese Pflichten sollen neu erst ab einem jährlichen Betriebsaufwand von einer Million Franken (bisher 200'000 Franken) greifen.
  • Die Unterstützung neuer Verbreitungstechnologien wird ausgebaut. Heute erhalten Radios, die ihr Programm auf einer DAB+-Plattform verbreiten lassen, bis zu 75 Prozent der ihnen übertragenen Abschreibungen über Mittel aus der Technologieförderung erstattet. Dieser Anteil wird auf 100 Prozent erhöht. Die Abschreibungskosten machen nur einen Teil der Verbreitungsentschädigung aus, so dass die Radios nach wie vor den überwiegenden Teil der Verbreitungskosten selbst bezahlen.
  • Nachdem ab dem 1. Januar 2015 keine Pflicht mehr besteht, Fernsehprogramme im analogen Bereich zu verbreiten, können einige bestehende RTVV-Bestimmungen gestrichen werden, z.B. die Höchstzahl von analog zu verbreitenden Fernsehprogrammen oder der Anspruch auf einen bevorzugten Kanalplatz im analogen Kabelnetz.

Die Anhörung dauert bis am 15. August 2014. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2015 geplant.


Adresse für Rückfragen

Medienstelle BAKOM, Tel. 058 460 55 50



Herausgeber

Bundesamt für Kommunikation
http://www.bakom.admin.ch

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/das-bakom/medieninformationen/medienmitteilungen.msg-id-53327.html