Bargelddienstleistungen: Post gewährleistet Erreichbarkeit

Biel/Bienne, 09.06.2015 - Die Schweizerische Post AG hat auch 2014 Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs gemäss den gesetzlichen Vorschriften angeboten und die Erreichbarkeitsvorgaben des Bundesrates erfüllt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), nachdem es im zweiten aufeinanderfolgenden Jahr den Jahresbericht der Post über die Erfüllung des Grundversorgungsauftrags im Bereich der Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs geprüft hat.

Die Schweizerische Post AG hat 2014 das Mindestangebot gemäss dem gesetzlichen Grundversorgungsauftrag im Bereich Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs gewährleistet: Sie bot grundsätzlich jeder natürlichen und juristischen Person mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz das Eröffnen und Führen eines Zahlungsverkehrskontos sowie Einzahlungen, Auszahlungen und Überweisungen an. Dies ergab die Prüfung des Jahresberichtes 2014 über die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs, den die Post Ende März dem BAKOM als Aufsichtsbehörde in diesem Bereich vorgelegt hatte. Die Analyse zeigte im Weiteren, dass diese Dienstleistungen auf verschiedenen Kanälen zugänglich sind, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der diversen Bevölkerungsgruppen Rechnung tragen. Sie können die Dienstleistungen auf traditionellen Wegen in einer Poststelle, in einer Postagentur, per Korrespondenz und am Telefon vornehmen, genauso wie aber auch per Internet. Für Menschen mit Behinderungen stellt die Post überdies den barrierefreien Zugang zum elektronischen Zahlungsverkehr sicher.

Hohe Erreichbarkeit

Poststellen mit Dienstleistungen des Barzahlungsverkehrs waren für 96,8% der Bevölkerung innerhalb von maximal 30 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zugänglich. Das sind weit mehr als die vom Bundesrat festgelegten 90%. Werden die Personen berücksichtigt, die 2014 mit einem Hausservice bedient wurden, war der Zugang für 98,3% der Bevölkerung gewährleistet.

Das BAKOM unterstreicht überdies die Dichte des Postnetzes, das Ende 2014 insgesamt 1562 Poststellen – davon 1555 mit Dienstleistungen des Barzahlungsverkehrs –, 660 Agenturen, 43 PostFinance-Filialen und 985 Postomaten umfasste. Zudem wurden die Haushalte in 1278 Postleitzahlgebieten mit einem Hausservice bedient.
Die Zahlen blieben im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert: Während die Zahl der Poststellen mit Barzahlungsdienstleistungen leicht zurückging (-93), wurde eine Zunahme der Postagenturen verzeichnet (+91).

Kundenzufriedenheit

Die Kundinnen und Kunden sind insgesamt mit der Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs zufrieden. Der Zufriedenheitsindex der Post belief sich sowohl für die Privat- als auch die Geschäftskunden wie bereits im Vorjahr auf mehr als 80 von 100 möglichen Punkten.

Zweite Prüfung

Das BAKOM hat zum zweiten Mal den von der Post vorgelegten Jahresbericht über die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs geprüft. Diese Überwachungspflicht war ihm im Oktober 2012 mit Inkrafttreten der neuen Postgesetzgebung übertragen worden.


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