„Traumjob“-Rekurs der SRG abgelehnt

Biel-Bienne, 30.06.2006 - In der Sendung „Traumjob“ des Schweizer Fernsehens hat die SRG gegen die gesetzlichen Sponsoring- und Werbebestimmungen verstossen. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössisch Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Es hat die Beschwerde der SRG gegen eine entsprechende Verfügung des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) vollumfänglich abgelehnt.

Auslöser für die Verfügung des Bakom war die am 1. Mai 2005 von SF DRS ausgestrahlte Folge der TV-Sendung „Traumjob“ gewesen. Darin erhielt die Gruppe der ausgeschiedenen Bewerberinnen und Bewerber als „Trostpreis“  eine Übernachtung inklusive Nachtessen im Hotel Victoria-Jungfrau in Interlaken. Zur Illustration wurde eine längere Filmsequenz gezeigt, in der die Kandidatinnen und Kandidaten im Innern des Hotels zu sehen waren. Im Abspann der Sendung wurde dem Hotel gedankt. Dieser Vorgang rief das BAKOM auf den Plan. Es bemängelte, dass mit der blossen Verdankung im Abspann das Hotel Victoria-Jungfrau ungenügend als Sponsor deklariert worden sei. Daher sei das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) verletzt worden. Darüber hinaus wurden keine Sanktionen verfügt.

Gegen diese Einschätzung reichte die SRG beim UVEK Beschwerde ein. Sie bestritt, dass das Hotel Victoria-Jungfrau ein Sponsor von „Traumjob“ gewesen sei, da das Hotel der SRG keine Zahlung geleistet habe. Das UVEK hat sich nun der Auffassung des BAKOM angeschlossen, zwischen dem Hotel und der SRG habe zwar keine formalisierte Sponsoringvereinbarung bestanden,  doch habe die SRG für die vom Hotel erbrachten Leistungen an die Kandidatinnen und Kandidaten nichts bezahlen müssen. Damit habe das Hotel indirekt zur Finanzierung von „Traumjob“ beigetragen. Da auch die indirekte Finanzierung einer Sendung unter die Sponsoringbestimmungen des RTVG falle, hätte das Hotel Victoria-Jungfrau am Anfang und am Ende der Sendung explizit als Sponsor ausgewiesen werden müssen.

Auch in einem zweiten Punkt teilt das UVEK die Auffassung des BAKOM, das bemängelte, dass mit der erwähnten Filmsequenz das Hotel einen Auftritt in der Sendung erhalten habe, welcher die Grenze zur Werbung überschritten, beziehungsweise das Schleichwerbeverbot des RTVG verletzt habe. Auch dieser Auffassung widersprach die SRG. Die gezeigten Ausschnitte aus dem Aufenthalt der Gruppe im Hotel Victoria-Jungfrau seien „natürlich in den dramaturgischen Ablauf der Sendung eingebaut worden“ und hätten damit keinen Werbecharakter gehabt. Im Mittelpunkt seien immer die Kandidaten und nicht die Vorzüge des Hotels gestanden. Das BAKOM hielt indes dagegen, dass die dramaturgische Einordnung eines Sponsors in eine von ihm finanzierte Sendung nicht automatisch keinen Auftritt zu Werbezwecken bedeute. Auch dieser Einschätzung des BAKOM schloss sich das UVEK an. Es bestätigt damit seine Praxis, den Werbebegriff bei der Darstellung von Sponsoren breit auszulegen.

Das UVEK  hat aus diesen Gründen die Beschwerde der SRG vollumfänglich abgewiesen.


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