Post erfüllt den Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr auch 2016

Biel/Bienne, 11.05.2017 - Die Schweizerische Post hat die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs auch im vergangenen Jahr gesetzeskonform angeboten. Die Erreichbarkeit von Bargelddienstleistungen für die Bevölkerung liegt über den Vorgaben des Bundesrates. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nach der Prüfung des Jahresberichts der Post über die Erfüllung des Grundversorgungsauftrages.

PostFinance ist gesetzlich verpflichtet, natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Schweiz das Eröffnen und Führen eines Zahlungsverkehrskontos anzubieten. Die Kundinnen und Kunden mit einem Zahlungsverkehrskonto können Überweisungen von ihrem Konto auf ein Drittkonto tätigen, Bareinzahlungen auf das eigene Konto vornehmen sowie Bargeld beziehen. Zum Angebot gehört ausserdem die Gutschrift von Bargeld auf das Konto eines Dritten.

Zugang zu Zahlungsverkehrsservices gewährleistet

Poststellen mit Dienstleistungen des Barzahlungsverkehrs sind für 96,8 Prozent der Wohnbevölkerung innerhalb von 30 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Dieser Wert liegt über den in der Postverordnung festgelegten 90 Prozent. Werden auch die Haushalte berücksichtigt, die mit einem Hausservice bedient werden, ist der Zugang für 98,3 Prozent der Wohnbevölkerung gewährleistet.

Grosse Bedeutung des Zahlungsverkehrs

Der Zahlungsverkehr der Post hat nach wie vor eine grosse Bedeutung: 2,7 Millionen Zahlungsverkehrskonti zählte PostFinance 2016. Am Schalter wurden letztes Jahr 155 Millionen Einzahlungen abgewickelt. Rückläufig sind die Bargeld-Transaktionen: Die Anzahl der Ein- und -auszahlungen nahmen im Berichtsjahr um 5,7 Prozent ab. Auch beim Zahlungsverkehr ist die Digitalisierung spürbar: 1,74 Millionen Kundinnen und Kunden nutzen das Online-Angebot E-Finance. Die Website 2016 wurde von der Stiftung "Zugang für alle" erneut mit der bestmöglichen Konformitätsstufe AA+ zertifiziert. Damit ist sichergestellt, dass auch Menschen mit Behinderungen barrierefreien Zugang zu den Angeboten der Grundversorgung haben.

Jährliche Prüfung vorgegeben

Im Rahmen der Postgesetzgebung überprüft das BAKOM jährlich, ob die Post den ihr gesetzlich übertragenen Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr erfüllt.


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