Grundversorgung mit Postdiensten: Bundespräsidentin Leuthard setzt Arbeitsgruppe ein

Bern, 29.08.2017 - Bundespräsidentin Doris Leuthard hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Diskussionen über den Zugang zur postalischen Grundversorgung begleiten wird. Dabei geht es insbesondere um einen engeren Einbezug von Bevölkerung, Behörden und Wirtschaft in Zusammenhang mit dem Umbau des Poststellenetzes sowie um ihren Bedarf nach Postdiensten. Der Arbeitsgruppe gehören Vertreterinnen und Vertreter der Schweizerischen Post, der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, des Städteverbandes, des Gemeindeverbandes, des Gewerbeverbandes und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete an. Bundespräsidentin Leuthard hat die Arbeitsgruppe im Nachgang an einen Runden Tisch ins Leben gerufen.

Die Schweizerische Post hat den Auftrag, ein landesweit flächendeckendes Netz mit bedienten Zugangspunkten und öffentlichen Briefeinwürfen zu betreiben. Es ist der Post frei gestellt, ob sie die Zugangspunkte selbst (mit Poststellen) oder in Zusammenarbeit mit Dritten (mit Agenturen) führt. Die Grundversorgungsdienste müssen für alle Regionen in angemessener Distanz erreichbar sein. So müssen 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung eine Poststelle oder Agentur innert 20 Minuten und Zahlungsverkehrsdienstleistungen innert 30 Minuten erreichen können.

Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich auch spürbar auf den Postbereich aus. So ist das jährliche Briefvolumen seit Jahren rückläufig, und auch die Einzahlungen am Schalter gehen deutlich zurück. Daher sinkt die Kundenfrequenz in den Poststellen kontinuierlich. Da die Post die Grundversorgung eigenwirtschaftlich finanzieren muss, ist sie darauf angewiesen, auf die Änderungen des Kundenverhaltens reagieren zu können und das Poststellennetz anzupassen. Sie betreibt bereits seit Jahren vermehrt kostengünstigere Formate wie Agenturen und Hausservices. Im Herbst 2016 hat die Post ihre so genannte Netzstrategie kommuniziert und in der Folge mit jedem Kanton Gespräche geführt. Im Juni 2017 hat sie ein Gesamtbild zur Netzentwicklung für die kommenden Jahre veröffentlicht.

Im Rahmen eines Runden Tisches vom 22. August 2017 hat sich Bundespräsidentin Leuthard mit Vertreterinnen und Vertreter der Post, der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, des Gemeinde- und des Städteverbandes sowie der Arbeitsgemeinschaft für die Bergebiete zu einem Austausch zum Thema Grundversorgung im Postbereich getroffen. Die Teilnehmenden haben dabei zwar Verständnis für die Strukturanpassungen der Post gezeigt. Sie wünschen sich aber eine verbesserte Information - beispielsweise auch über neue Dienstleistungsangebote - sowie einen engeren und ergebnisoffenen Dialog der Post mit den betroffenen Gemeinden beim Umbau des Poststellennetzes. Sie haben zudem die Forderung nach regionalen und transparenten Erreichbarkeitskriterien für die Grundversorgung deponiert. Zur Sprache kam auch das Dienstleistungsangebot in den Agenturen.

Gestützt auf diesen Austausch hat Bundespräsidentin Leuthard entschieden, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, der die Teilnehmenden des Runden Tisches sowie der Schweizerische Gewerbeverband angehören. Die Arbeitsgruppe wird geleitet vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Als Basis dienen ihr die Ergebnisse einer Studie, die als Ergänzung zum vom Bundesrat im Januar 2017 beschlossenen Bericht über die Evaluation des Postgesetzes in Auftrag gegeben wurde. Diese im Herbst vorliegende Studie wird das aktuelle Nutzungsverhalten der Bevölkerung und der KMU sowie die sich abzeichnenden Bedürfnisse nach Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs aufzeigen. Die Arbeitsgruppe soll insbesondere Lösungsansätze zur Ausgestaltung des Postnetzes ausarbeiten, damit der Bundesrat bis Mitte 2018 unter Berücksichtigung der finanziellen Folgen das weitere Vorgehen und allfällige gesetzgeberische Schritte festlegen kann.


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