Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren: Drei Unternehmen können sich bewerben

Biel-Bienne, 17.06.2005 - Das UVEK lädt drei Unternehmen ein, Offerten für die Übernahme des neu zu vergebenden Mandates für das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren einzureichen. Die drei Unternehmen wurden auf Grund einer Marktanalyse des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) ausgewählt. Voraussichtlich Anfang 2006 entscheidet das UVEK, welches der drei Unternehmen den Zuschlag erhält. Heute wird das Inkasso von der Billag AG, einer Tochtergesellschaft der Swisscom, besorgt. Der Auftrag ist bis Ende 2007 befristet.

Das BAKOM hat eine Marktanalyse durchführen lassen, um die Eignung interessierter sowie weiterer geeigneter Unternehmen für die Übernahme des Inkassos der Empfangsgebühren abzuklären. Auf Grund dieser Marktanalyse werden drei Unternehmen eingeladen, ihre Offerten für den Auftrag des Inkassos der Radio- und Fernsehempfangsgebühren einzureichen. Die Namen der Unternehmen können aus rechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.

Wichtige Kriterien für die Auswahl der Kandidaten waren unter anderen die Kompetenz der Unternehmen im Inkasso, die Finanzstärke und die Akzeptanz in der Schweizer Bevölkerung, aber auch die Qualität des Datenhandling, die juristische Kompetenz, die Qualifikation der Mitarbeitenden und die Kundenfreundlichkeit.

Im Jahr 1999 hatte das UVEK das Inkasso der Empfangsgebühren öffentlich ausgeschrieben und der Swisscom-Tochtergesellschaft Billag AG den Auftrag bis Ende 2007 erteilt. Für das zu vergebende Mandat wird erneut eine Vertragsdauer von sieben Jahren vorgesehen.

Hintergrund Radio- und Fernsehempfangsgebühren

Wer Radio- und Fernsehprogramme empfangen will, muss dies laut Radio- und Fernsehgesetz der zuständigen Behörde vorgängig melden und eine Empfangsgebühr bezahlen. Dies unabhängig davon, welche Programme konsumiert und wie sie technisch empfangen werden. Die Höhe der Gebühr setzt der Bundesrat fest. Mit den Gebühren werden die Programme der öffentlichen und zum Teil der lokalen Radio- und Fernsehanbieter, sowie die damit zusammenhängenden Verwaltungstätigkeiten finanziert. Die "Schweizerische Inkassostelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren", so die offizielle Bezeichnung, ist zuständig für das Gebühreninkasso und die damit verbundenen Kontrollen und Verwaltungsaufgaben.


Adresse für Rückfragen

Daniel Büttler, Chef Sektion Radio- und Fernsehempfangsgebühren BAKOM, +41 32 327 54 45


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