Postalische Grundversorgung: Arbeitsgruppe empfiehlt bessere regionale Erreichbarkeit und intensiveren Dialog

Biel/Bienne, 16.05.2018 - Die Erreichbarkeit der postalischen Grundversorgung und der Zahlungsdienstleistungen soll in Zukunft differenzierter sichergestellt werden als heute: Zu diesem Schluss kommt eine von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung. Im Bericht, der nach der gestrigen Sitzung mit der Arbeitsgruppe jetzt publiziert wird, zeigt sie Lösungsansätze zur künftigen Ausgestaltung des Postnetzes auf. So schlägt die Gruppe vor, die Erreichbarkeit neu auf Stufe Kanton zu messen, die Kommunikation zwischen den Kantonen und Gemeinden sowie der Post zu intensivieren und die Attraktivität der Agenturen zu erhöhen. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sollen dazu beitragen, dass Wirtschaft und Bevölkerung auch in Zukunft mit ausgezeichneten Post- und Zahlungsdienstleistungen versorgt werden.

Die Post hat per Gesetz ein landesweit flächendeckendes Netz mit bedienten Zugangspunkten und öffentlichen Briefeinwürfen zu betreiben. Die Grundversorgungsdienste müssen für sämtliche Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Distanz erreichbar sein. Um die regionale Gleichbehandlung zu verbessern, schlägt die Arbeitsgruppe vor, die Erreichbarkeit nicht mehr landesweit, sondern auf Stufe Kanton zu messen. Auch soll die Post den Kantonen und Gemeinden gegenüber ihr Vorgehen frühzeitig und transparent erklären. Die Arbeitsgruppe schlägt zu diesem Zweck einen regelmässigen Dialog zwischen der Post und den Kantonen vor mit dem Ziel, ihre Planungen gegenseitig abzustimmen. Die Kantone stellen hierbei die Koordination und die Kommunikation mit ihren Gemeinden sicher. Das heutige Schlichtungsverfahren vor der PostCom bleibt grundsätzlich bestehen. Künftig sollen aber die Kantone eine Stellungnahme abgeben können.

Erreichbarkeit von Zahlungsdienstleistungen erhöhen

Die Arbeitsgruppe rät ausserdem dazu, die bestehenden Erreichbarkeitsvorgaben anzupassen. Bereits heute müssen 90 Prozent der Wohnbevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr eine Poststelle oder Agentur erreichen können. Neu sollen auch Barzahlungsdienstleistungen innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein (bisher 30 Minuten). Zudem sei in den städtischen Gebieten bzw. pro 15'000 Einwohner oder Beschäftigte mindestens ein Zugangspunkt zu betreiben. Flankierend müsse die Post Massnahmen ergreifen, um die Attraktivität der Agenturen zu erhöhen. Weiter wird empfohlen, die Vorgabe der Erreichbarkeit periodisch zu evaluieren und, falls nötig, anzupassen. Vor diesem Hintergrund regt die Gruppe an, regelmässige Erhebungen zur Postversorgung bei Privatpersonen und KMU durchzuführen und diese durch eine Begleitgruppe reflektieren zu lassen.

Agenturmodell stärken

Die Arbeitsgruppe plädiert dafür, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, um die Versorgung flexibler zu gestalten und wo möglich auszubauen. Allerdings erachtet sie bis auf weiteres einen physischen Zugang zum Postnetz als notwendig, um insbesondere den Bedürfnissen der Bevölkerung in den Berg- und Randregionen, aber auch von Personen mit geringer Affinität zu neuen Technologien gerecht zu werden. Den vermehrten Einsatz von Agenturen bewertet die Gruppe positiv. Allerdings sei das Angebot in den Agenturen an jenes der Poststellen anzugleichen. Nötig seien zudem Massnahmen zur Erhöhung der Attraktivität der in Agenturen angebotenen Dienstleistungen. Im Zentrum sollen dabei Verbesserungen bei der Kundeninformation und bei der Ausbildung des Agenturpersonals stehen.

Weiteres Vorgehen

Die Empfehlungen richten sich an den Bundesrat und an weitere interessierte Kreise. Die Arbeitsgruppe geht davon aus, dass zur Umsetzung der Empfehlungen keine Anpassungen auf Gesetzesebene nötig sind, wohl aber eine Revision der Postverordnung. Die Empfehlungen werden in die Erwägungen des Bundesrats einfliessen, wenn er im Sommer 2018 die Eckwerte für eine Anpassung des Postgesetzes und seiner Ausführungsverordnung festlegen wird.

Die Arbeitsgruppe

In der vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) geleiteten Arbeitsgruppe waren die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete, der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Städteverband, die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz sowie die Schweizerische Post vertreten. Bundesrätin Doris Leuthard hatte sie im August 2017 ins Leben gerufen und damit beauftragt, bis im Frühling 2018 Lösungsansätze zur Ausgestaltung des künftigen Postnetzes auszuarbeiten. Als Basis dienten der Arbeitsgruppe die Ergebnisse einer im November 2017 publizierten repräsentativen Erhebung zur Postversorgung in der Schweiz. Die Erhebung zeigt das aktuelle Nutzungsverhalten der Bevölkerung und der KMU, deren Zufriedenheit sowie die sich abzeichnenden Bedürfnisse nach Post- und Zahlungsverkehrsdiensten auf.


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