Ausschreibung der Grundversorgungskonzession im Fernmeldebereich

Bern, 10.10.2006 - Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) schreibt die neue Grundversorgungskonzession aus, die das gesamte Landesgebiet abdecken und eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ab dem 1. Januar 2008 haben wird. Die ComCom wird die Konzession spätestens Ende Juni 2007 erteilen. Die Ausschreibung wird am heutigen 10. Oktober im Bundesblatt publiziert.

Mittels dieser Ausschreibung bestimmt die ComCom das Unternehmen, das ab dem 1. Januar 2008 und für eine Dauer von zehn Jahren die Grundversorgung im Fernmeldebereich auf dem Schweizer Staatsgebiet sicherstellen wird. Die aktuelle Konzession wurde Swisscom erteilt und läuft Ende 2007 ab. Die Umrisse der Grundversorgung in den nächsten Jahren hat der Bundesrat am 13. September 2006 durch eine Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste definiert (siehe Kasten).

Ausschreibungsunterlagen

Die Ausschreibungsunterlagen und die Anhänge dazu können beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) bezogen oder von der BAKOM-Website heruntergeladen werden (www.bakom.admin.ch).

Die Ausschreibungsunterlagen enthalten Informationen zum Inhalt und zu den Verpflichtungen der Grundversorgungskonzession und legen die Bedingungen und Modalitäten für die Teilnahme an der Ausschreibung fest. Sie beschreiben zudem die Mindestvoraussetzung für die Konzessionserteilung, die Auswahlkriterien für den Fall mehrerer Bewerbungen sowie die Regeln für die Beurteilung einer allfälligen finanziellen Abgeltung. Die Bewerberinnen haben bis zum 1. Februar 2007 Zeit, um ihre Eingabe beim BAKOM einzureichen.

Auswahl der neuen Grundversorgungskonzessionärin

Das BAKOM wird die eingereichten Bewerbungsunterlagen prüfen, und die ComCom wird gestützt auf seine Bewertung die künftige Konzessionärin bezeichnen.
Die Grundversorgungskonzession wird grundsätzlich der Bewerberin erteilt, welche die Entscheidungskriterien am besten erfüllt und keine finanzielle Abgeltung fordert. Falls alle Bewerberinnen eine Entschädigung verlangen, erhält diejenige den Zuschlag, deren Eingabe das vorteilhafteste Verhältnis zwischen angebotener Leistung und benötigter Entschädigung aufweist. Sollte sich keine oder nur eine geeignete Bewerberin melden, wird die ComCom eine Konzessionärin bezeichnen. Die ComCom wird die neue Konzession spätestens Ende Juni 2007 erteilen.

Anpassungen des Inhalts der Grundversorgung ab 2008

Breitband
Die Anschlüsse, die bereits heute durch die Grundversorgung garantiert sind, werden durch einen neuen Anschlusstyp für den Internetzugang mit einer Mindestübertragungsrate von 600/100 kbit/s ergänzt. 

Zusätzliche Dienste für Behinderte
Zusätzlich zum Transkriptionsdienst werden ein SMS-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte sowie ein Verzeichnis- und Vermittlungsdienst für Personen mit beschränkter Mobilität eingeführt.

Beibehaltung der Telefonkabinen
Trotz des Booms der Mobiltelefonie wird die Pflicht zur Bereitstellung einer bestimmten Anzahl öffentlicher Sprechstellen beibehalten.

Streichung verschiedener Dienste
Der Verzeichnisauskunftsdienst, die Anrufumleitung und der Gebührennachweis werden aus der Liste der Grundversorgungsdienste gestrichen.


Adresse für Rückfragen

Marc Furrer, Präsident der ComCom, Sekretariat der ComCom, 031 323 52 90



Herausgeber

Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom
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