Umsetzung von Empfehlungen zur Datenbearbeitung und Datensicherheit

Bern, 30.10.2019 - Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2019 das weitere Vorgehen zu den Empfehlungen der Expertengruppe "Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit" festgelegt. Zusätzlichen Handlungsbedarf sieht er im Bereich digitale Verträge, beim Zugang zu Sachdaten und bei IKT-Sicherheitsstandards für kritische Infrastrukturen. Die Mehrzahl der 51 Empfehlungen deckt sich mit bereits laufenden Aktivitäten des Bundes.

Die von Alt-Nationalrätin Brigitta Gadient präsidierte Expertengruppe "Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit" hat 2018 einen 190-seitigen Bericht mit 51 Empfehlungen verabschiedet. Im Auftrag des Bundesrats analysierte das UVEK in der Folge die Handlungsempfehlungen der Expertengruppe in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Bundesbehörden. Dabei hat sich gezeigt, dass eine Mehrzahl der Empfehlungen im Rahmen der Strategie "Digitale Schweiz" entweder in Umsetzung sind oder bereits umgesetzt wurden. Bei einzelnen Punkten sieht der Bund von einer Weiterverfolgung ab, da er dort keine Zuständigkeit hat (z.B. im Bereich der obligatorischen Schule) oder weil es abweichende Beschlüsse des Bundesrates oder des Parlaments zum Thema gibt (etwa beim Widerrufsrecht für Online-Geschäfte, gegen dessen Einführung sich das Parlament 2013 ausgesprochen hatte).

Bei drei Empfehlungen hat der Bundesrat zusätzliche Massnahmen beschlossen:

  • Forscher, Unternehmen und die Zivilgesellschaft haben ein Interesse an einem möglichst freien Zugang zu Sachdaten von privaten Unternehmen und Organisationen. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) wird deshalb zusammen mit weiteren Fachämtern die gegenwärtige Situation in der Schweiz und im Ausland analysieren und Vorschläge zur Beseitigung von Schranken erarbeiten. Es wird neben dem von der Expertengruppe genannten Zwangslizenzensystem auch andere Lösungsansätze für den Zugang zu Sachdaten prüfen. Der Bericht des IGE soll bis März 2021 vorliegen.
  • Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung ist für die Schweiz ein intaktes Strom- und Telekommunikationsnetz unerlässlich. Entsprechend wichtig ist es, diese und weitere kritische Infrastrukturen vor Ausfällen und Cyberangriffen zu schützen. Das neue Kompetenzzentrum Cyber-Sicherheit im EFD und das Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung (WBF) werden zusammen mit anderen Fachämtern und mit den Kantonen verpflichtende Sicherheitsstandards prüfen und bis Ende 2022 Lösungsoptionen aufzeigen.
  • Das Bundesamt für Justiz (BJ) wird in Zusammenarbeit mit dem EDA prüfen, ob für digitale Verträge und Inhalte Anpassungen im Vertragsrecht nötig sind. Es berücksichtigt dabei die entsprechenden Entwicklungen auf internationaler Ebene und erstattet dem Bundesrat bis Ende 2021 Bericht über allfälligen Handlungsbedarf.

Die Expertengruppe "Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit" wurde 2015 durch Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Umsetzung einer vom Parlament überwiesenen Motion von Ständerat Paul Rechsteiner (13.3841) eingesetzt. Aufgabe der Experten war es, unter Berücksichtigung der gesamtgesellschaftlichen Dimension Fragen zu beantworten, die sich im Zusammenhang mit Big Data, der Datenbearbeitung und Datensicherheit sowie den Risiken und Chancen der Entwicklung in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) stellen.


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