Die Sektion Grundlagen Medien:
- bereitet die Konzessionierung schweizerischer Radio- und Fernsehstationen (SRG und private Stationen) vor;
- schreibt digitale Plattformen für die Verbreitung von konzessionierten Radio- und Fernsehprogrammen aus;
- übt die Aufsicht über die Erfüllung der Leistungsaufträge der konzessionierten schweizerischen Radio- und Fernsehstationen (SRG und private Stationen);
- definiert die Versorgungsgebiete für konzessionierte Radio- und Fernsehstationen;
- setzt die Gebührenanteile an lokale Radio- und Fernsehstationen fest und richtet sie aus;
- behandelt medienpolitische Grundsatzfragen für die Abteilung M;
- arbeitet in enger Zusammenarbeit mit der Sektion Post an den guten Rahmenbedingungen der Medienlandschaft Schweiz.