Aufsicht und Recht (AR)

Die Sektion Aufsicht und Recht: 

  • mitverfolgen und Entwickeln des rechtlichen Rahmens (Gesetze und Verordnungen) im Bereich Fernmeldeanlagen, elektromagnetische Verträglichkeit und Funkkonzessionen;
  • Informationstätigkeit für Importeure, Lieferanten, Wiederverkäufer und Nutzer von Fernmeldeanlagen;
  • beteiligt sich an der Marktüberwachung in den Bereichen Fernmeldeanlagen und elektromagnetische Verträglichkeit von elektrischen Geräten und Anlagen
  • Kontrolle des Betriebs (Funkkonzessionen) von Fernmeldeanlagen;
  • Umsetzung der im Gesetz vorgesehenen Massnahmen (Herstellung der Konformität, Verkaufsverbot, Rückruf, Busse, Einziehung der Anlagen und des unrechtmässigen Gewinns);
  • Zusammenarbeit mit den Zoll- und Polizeibehörden im Bereich der Fernmeldeanlagen, der elektromagnetischen Verträglichkeit und der Funkkonzessionen;
  • Ausarbeitung von Rechtsgutachten und Beantwortung juristischer Fragen zum Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren;
  • Auskunftserteilung und juristische Unterstützung bei der gesamten Aufsichtstätigkeit der Abteilung Radio-Monitoring und Anlagen sowie der Sektion Funkkonzessionen der Abteilung Konzessionen und Frequenzmanagement. 
 

Fachkontakt
Letzte Änderung 01.12.2021

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