Die Sektion Aufsicht und Recht:
- mitverfolgen und Entwickeln des rechtlichen Rahmens (Gesetze und Verordnungen) im Bereich Fernmeldeanlagen, elektromagnetische Verträglichkeit und Funkkonzessionen;
- Informationstätigkeit für Importeure, Lieferanten, Wiederverkäufer und Nutzer von Fernmeldeanlagen;
- beteiligt sich an der Marktüberwachung in den Bereichen Fernmeldeanlagen und elektromagnetische Verträglichkeit von elektrischen Geräten und Anlagen
- Kontrolle des Betriebs (Funkkonzessionen) von Fernmeldeanlagen;
- Umsetzung der im Gesetz vorgesehenen Massnahmen (Herstellung der Konformität, Verkaufsverbot, Rückruf, Busse, Einziehung der Anlagen und des unrechtmässigen Gewinns);
- Zusammenarbeit mit den Zoll- und Polizeibehörden im Bereich der Fernmeldeanlagen, der elektromagnetischen Verträglichkeit und der Funkkonzessionen;
- Ausarbeitung von Rechtsgutachten und Beantwortung juristischer Fragen zum Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren;
- Auskunftserteilung und juristische Unterstützung bei der gesamten Aufsichtstätigkeit der Abteilung Radio-Monitoring und Anlagen sowie der Sektion Funkkonzessionen der Abteilung Konzessionen und Frequenzmanagement.