Radio Monitoring und Anlagen (RA)

Die Abteilung RA ist verantwortlich für die störungsfreie Nutzung des Frequenzspektrums. Zu diesem Zweck überprüft sie die technische Konformität und die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten und Anlagen und erarbeitet die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.

Die drei Sektionen der Abteilung RA informieren und unterstützen verwaltungsinterne Stellen und Externe im Bereich Radio Monitoring und Anlagen:

  • identifiziert und analysiert Störquellen im gesamten Frequenzspektrum und betreibt an 365 Tagen rund um die Uhr eine Anlaufstelle für die Sicherheitsdienste;
  • unterstützt Bundes- und Kantonsstellen technisch und administrativ beim Vollzug der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung;
  • überprüft und stellt die technische Konformität von Fernmeldeanlagen und elektrischen Geräten (elektromagnetische Verträglichkeit) sicher;
  • informiert und berät Kundinnen und Kunden bezüglich Marktzugang, technischen Aspekten und Vorschriften;
  • erarbeitet die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen im Bereich Fernmeldeanlagen, Funkkonzessionen und elektromagnetische Verträglichkeit;
  • vollzieht die gesetzlich vorgesehenen Massnahmen (Bussen, Verkaufsverbot, Rückruf etc.).  
 

Die Abteilung gliedert sich in 3 Sektionen:

Fachkontakt
Letzte Änderung 01.12.2021

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Olivier Pauchard

Olivier Pauchard

Leiter Radio Monitoring und Anlagen und Vizedirektor

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/das-bakom/organisation/organigramm/radio-monitoring-und-anlagen.html