Vernehmlassung 2014 zum Änderungsentwurf der FMG Verordnungen - Faktenblatt 4 (Stand März 2014): Wie sieht der rechtliche Rahmen für die Domain-Namen ".swiss" aus?

Mit der Domain ".swiss" will der Bund der Schweiz auf dem virtuellen Markt des Internets eine grössere Sichtbarkeit verleihen. Um eine Adresse auf ".swiss" zu erhalten, muss die Kandidatin bzw. der Kandidat einen besonderen Bezug zur Schweiz nachweisen können und dazu beitragen, das Image der Schweiz bezüglich Qualität, Zuverlässigkeit und Innovation in der Welt zu stärken.

Zuweisungsbedingungen

  • Nur Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder solche mit einem besonderen Bezug zur Schweiz können grundsätzlich einen Domain-Namen ".swiss" erhalten
  • Die gesuchstellende Person hat den erforderlichen Bezug zur Schweiz nachzuweisen und genaue Angaben zu der von ihr vorgesehenen Nutzung des Domain-Namens zu machen
  • Die Zuweisungspolitik der Domain-Namen ".swiss" hat die Interessen der Schweiz zu wahren. Die neue Verordnung über die Internet-Domains (VID) sieht eine progressive Zuweisung von Domain-Namen vor, zuerst an privilegierte Kategorien wie beispielsweise die öffentlichen Körperschaften, an Inhaberinnen und Inhaber von Schweizer Marken, Unternehmen oder andere für die Schweiz wesentliche Sektoren. In der nächsten Phase könnte die Vergabe der Domain-Namen ".swiss" schrittweise auf weitere Kategorien ausgedehnt werden
  • Ein unabhängiger Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern interessierter Parteien (Registrare, Benutzer/innen von Domain-Namen oder des Internets, wirtschaftliche Kreise, Bereich des Geistigen Eigentums, Verbände etc.) wird die Registry in ihrer Politik bezüglich Domainverwaltung unterstützen. Er kann Stellungnahmen oder Empfehlungen abgeben sowie Zuweisungen von Domain-Namens auf ".swiss" kommentieren
Der Preis für die Registrierung eines Namens auf der Domain ".swiss" ist noch nicht bekannt. Er wird mit Sicherheit über jenem für andere Domains liegen, um insbesondere die Kosten für die Evaluation der Registrierungsgesuche zu decken.

Besondere Bezeichnungen

Bestimmte Domain-Namen haben einen generischen Charakter, z. B. "pizza.swiss", "taxi.swiss", "hotel.swiss". Die Inhaberinnen und Inhaber eines solchen Namens könnten daher einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihrer Konkurrenz haben. Die VID sieht hier insofern Vorsichtsmassnahmen vor, als dass diese Bezeichnungen nur mit Namensgebungsmandat zugewiesen werden können. So muss die gesuchstellende Person zeigen, dass sie diese Adresse nicht für ihre eigenen Interessen nutzt, sondern im Interesse der Schweizer Gemeinschaft oder im Interesse der von der beantragten Bezeichnung betroffenen Gemeinschaft.

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Letzte Änderung 13.02.2014

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