Vernehmlassung 2014 zum Änderungsentwurf der FMG Verordnungen - Faktenblatt 2 (Stand März 2014): Worin unterscheiden sich ".ch" und ".swiss"?

Auf internationaler Ebene werden die Domain-Namen der ersten Ebene durch die Non-Profit-Organisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) vergeben. Jedem Land wurde ein eigener Code zugewiesen, der sog. ccTLD (country code Top Level Domain), der vom jeweiligen Land autonom verwaltet wird. Regeln für die Domain ".ch" sind in der schweizerischen Gesetzgebung bereits vorgesehen.

Die generischen Domains (gTLD; generic Top Level Domain) werden von der ICANN juristischen Personen zugewiesen, die sich dafür bewerben und welche die von dieser Organisation festgelegten Regeln einhalten. Einzelne solcher generischen Domains wie ".biz", ".com", ".edu" oder ".gov" werden bereits genutzt. Und es kommen laufend neue dazu, wie beispielsweise die Domain ".swiss", für die sich der Bund beworben hat.

Hauptunterschiede zwischen ".ch" ...

  • offen: Die Inhaber/innen eines Domain-Namens müssen keine Anforderungen hinsichtlich eines Bezugs zur Schweiz erfüllen
  • funktioniert hauptsächlich nach dem Prioritätssystem ("first come, first serve"), ohne vorgängige Prüfung der Berechtigung der Inhaber/innen; gegen Missbräuche wird bei Verdacht oder nach Anzeige gemäss Schweizer Recht vorgegangen
  • bestimmt für Einzelpersonen und Unternehmen
  • kostet jährlich rund Fr. 15.-; vergleichbar mit  Preis für die beliebtesten generischen Erweiterungen wie ".com"

... und ".swiss"

  • Bewerber/in muss einen direkten und besonderen Bezug zur Schweiz haben
  • wird erst nach einer Qualitätsprüfung der Kandidaturen vergeben, d. h. nach einer Kontrolle; gegen Missbräuche wird gemäss den internationalen Vorschriften vorgegangen
  • eher für Unternehmen oder beispielsweise Dachorganisationen gedacht
  • vergleichsweise hoher Preis aufgrund der beträchtlichen Betriebskosten.
Diese beiden Domains der ersten Ebene, die der Verwaltung des Bundes unterstehen, ergänzen sich und dürften sich auf dem Markt der Domain-Namen kaum konkurrenzieren.

Fachkontakt
Letzte Änderung 13.02.2014

Zum Seitenanfang

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/das-bakom/organisation/rechtliche-grundlagen/vernehmlassungen/stellungnahmen-zum-aenderungsentwurf-der-fmg-verordnungen/unterschiede-ch-und-swiss.html