Vernehmlassung 2014 zum Änderungsentwurf der FMG Verordnungen - Faktenblatt 3 (Stand März 2014): Welche Änderungen werden sich für die Internet-Domain ".ch" ergeben?

Die Schweiz ist bei der Verwaltung der Domain ".ch" autonom. Seit 2003 hat der Bund die Stiftung SWITCH mit zwei Aufgaben betraut: einerseits der Zuteilung der Internet-Domain-Namen ".ch" und andererseits der Aktualisierung der Datenbank mit allen Domain-Namen des Typs ".ch", damit diese den Internetnutzerinnen und -nutzern in der ganzen Welt zur Verfügung stehen. Die neue Verordnung über die Internet-Domains (VID) sieht eine Trennung dieser beiden Aufgabenbereiche vor.

Begriffsbestimmungen

Die Funktion der Registry oder Registerbetreiberin besteht darin, in einer zentralisierten Datenbank die Registrierungsinformationen der Domain-Namen ".ch" zu sammeln und sie ins internationale System zu integrieren, damit sie auf der ganzen Welt zugänglich sind.

Die Funktion des Registrars oder der Registrierungsstellen wird von den offiziellen Anbietern der Domain-Namen übernommen, die ihre Dienstleistungen den Endkundinnen und -kunden anbieten, die einen Domain-Namen mit der Endung ".ch" beantragen.

Trennung zwischen der Registry und dem Registrar: Neuerungen durch die VID

  • Die in der VID geregelte Funktion der Registry wird weiterhin vom BAKOM an einen Dienstleister delegiert, der jedoch gleichzeitig nicht auch noch die Funktion eines Registrars ausüben kann und daher keinen Kontakt mit Endkundinnen und -kunden hat
  • Die Funktion des Registrars wird im freien Wettbewerb vergeben. Jeder Dienstleister kann seiner Kundschaft Domain-Namen ".ch" anbieten, sofern er über einen privatrechtlichen Vertrag mit der Registerbetreiberin verfügt
  • Nach aktueller Gesetzgebung kann die Stiftung SWITCH beide Funktionen ausüben. Die VID sieht eine Übergangsregelung für den Systemwechsel vor. So werden die Inhaber von Domain-Namen, die derzeit Kunden von SWITCH sind, während einer Übergangsphase ihren neuen Dienstleister (Registrar) frei wählen können

Preisfestlegung und -kontrolle

  • Der von einer Inhaberin bzw. einem Inhaber einer Internet-Domain ".ch" zu bezahlende Preis ist nicht mehr reglementiert, sondern untersteht den Bedingungen des freien Marktes
  • Die Dienstleister müssen ihrer Endkundschaft ein Angebot unterbreiten, das auf die Registrierung eines Domain-Namens ".ch" für ein Jahr beschränkt ist. Auf diese Weise können die Konsumentinnen und Konsumenten die Preise der Registrare vergleichen
  • Der Gesamtpreis, den die Registry dem Registrar für den Unterhalt der Datenbank der Domain-Namen ".ch" in Rechnung stellt, bleibt reglementiert. Details werden in der Ausschreibung festgelegt, durch die nach Ablauf des aktuellen Vertrages mit SWITCH die zukünftige Registry ernannt wird
  • Die Regeln für die Kostenkontrolle und die Genehmigung der Preise durch das BAKOM sowie die sich daraus ergebenden Pflichten werden vereinfacht

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Letzte Änderung 13.02.2014

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