Post

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2021 kleinere Anpassungen an der Verordnung zum Postgesetz beschlossen. Diese betreffen die Zustellung von abonnierten Tageszeitungen sowie die Selbstdeklaration der Verlage, deren Titel in den Genuss der indirekten Presseförderung kommen.

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Letzte Änderung 13.10.2021

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