Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung

In seinen Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung (UKW-Weisungen) definierte der Bundesrat die lokalen/regionalen Versorgungsgebiete der einzelnen Radioveranstalter und legte die Anzahl der jeweils zu konzessionierenden Radiostationen fest. Die Weisungen gelten bis zur Neukonzessionierung im Sommer 2008.

Gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) definiert der Bundesrat in seinen Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung (UKW-Weisungen) die lokalen/regionalen Versorgungsgebiete der einzelnen Radioveranstalter und legt die Anzahl der jeweils zu konzessionierenden Radiostationen fest. Die UKW-Weisungen stellen damit das medienpolitische Steuerungsinstrument für die Planung der Lokalradiolandschaft dar. Die technische Planung der Sendernetze für die einzelnen Versorgungsgebiete obliegt alsdann dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).

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Letzte Änderung 27.10.2004

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