Ein geregeltes oder qualifiziertes Zertifikat, das von einer anerkannten CSP ausgestellt wurde, enthält namentlich:
• den Hinweis, dass es sich um ein geregeltes oder qualifiziertes Zertifikat handelt;
• den Namen der CSP, die das Zertifikat ausgestellt hat;
• den Namen der Anerkennungsstelle.
Im Übrigen publiziert die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) die Liste der anerkannten CSP: