16. Muss der Unterzeichnende unbedingt die zu unterzeichnenden Daten zur Kenntnis nehmen?

Der Unterzeichnende muss nicht unbedingt die zu unterzeichnenden Daten zur Kenntnis nehmen. Die verwendete Signaturerstellungseinheit darf aber die signierende Person nicht daran hindern, den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen.

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Letzte Änderung 01.12.2017

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