19. Müssen die Signaturerstellungseinheiten in der Schweiz zertifiziert sein?

Im Ausland zertifizierte Produkte, die den Anforderungen in den technischen und administrativen Vorschriften entsprechen, können von einer Schweizer CSP bereitgestellt werden, wenn die ausländische Stelle, die das Produkt zertifiziert hat, von einer Akkreditierungsstelle akkreditiert wurde, die das entsprechende multilaterale Abkommen (Multilateral Agreement) der EA (European Accreditation) unterzeichnet hat.

Die Anerkennungsstelle ist mit der Überprüfung der Produktzertifizierung beauftragt.

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Letzte Änderung 01.12.2017

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