Wer in der Schweiz Radio hört oder fernsieht, muss grundsätzlich eine Empfangsgebühr bezahlen. Diese ist unabhängig davon zu entrichten, welche Sendungen angeschaut oder gehört und wie diese empfangen werden. Bis Ende 2018 werden die Gebühren von der Billag erhoben. Das neue geräteunabhängige Abgabesystem wird Anfang 2019 in Kraft treten.
Haushalte und Unternehmen, die ein empfangsbereites Radio- oder Fernsehgerät besitzen, müssen eine Empfangsgebühr bezahlen, die zur Unterstützung der SRG, aber auch konzessionierter lokaler Radio- und Fernsehsender eingesetzt wird. Diese Sender müssen bestimmte Dienstleistungen erbringen, um einen qualitativ hochstehenden Service public in der Schweiz zu garantieren. So ist die SRG gesetzlich verpflichtet, einen besonderen gesellschaftlichen Auftrag im Zeichen des Service public zu erfüllen: Ihre Programme müssen die gesamte Bevölkerung in allen Sprachregionen erreichen sowie zur Bildung, freien Meinungsbildung, kulturellen Entfaltung und Unterhaltung beitragen.
Auf der anderen Seite können mit den Gebühreneinnahmen neue Technologien gefördert, die Nutzungsforschung finanziert und die Kosten des Systems gedeckt werden.
Nachdem das Volk die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes angenommen hat, wird die Einführung eines neuen Abgabesystems vorbereitet, das unabhängig vom Besitz eines Empfangsgeräts ist. Dieses System, das für die meisten Abgabepflichtigen eine deutliche Senkung der Jahresgebühr bedeuten wird, wird Anfang 2019 eingeführt
Letzte Änderung 01.01.2021