2.1 Vorbemerkungen
Es steht den Gesuchstellern frei, den Mittelfristplan und das Budget gemäss BAKOM-Kontenplan oder statutarisch darzustellen.
Überschuldete Firmen im Sinne von Artikel 725 des Schweizerischen Obligationenrechts müssen vor der Einreichung des Gesuches um Konzessionsverlängerung saniert sein. Überschuldeten Veranstaltern werden die Veranstalterkonzessionen nicht verlängert.
2.2 Finanzielle Mittelfristplanung 2020 bis 2023
Für die Beurteilung der Konzessionsvoraussetzungen haben die Konzessionärinnen der Behörde die folgenden Dokumente einzureichen:
! per Mail oder als Upload einzureichen:
- die Bilanz inklusive den Anlagenspiegel und den Eigenkapitalnachweis
- die Erfolgsrechnung inklusive die Zusammensetzung, die Grundlagen und die Berechnungslogik (d.h. Ihre Planungsannahmen) für die Erträge; inklusive die konkrete Personalplanung mit Stellenplan, den Gehältern, den Sozialleistungen und den übrigen Personalkosten.
- die Geldflussrechnung inklusive die Details zu den geplanten Investitionen
2.3 Budget 2019
Das Budget 2019 kann zusammen mit der Mittelfristplanung oder separat dargestellt werden. Der für die Mittelfristplanung verlangte Umfang und Inhalt gilt auch für das Budget.
! per Mail oder als Upload einzureichen:
Budget 2019
2.4 Jahresrechnung 2018
Mit dem Gesuch für die Konzessionsverlängerung ist die revidierte Jahresrechnung pro 2018 einzureichen.
! per Mail oder als Upload einzureichen:
Revidierte Jahresrechnung 2018
Geschäftsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften und nahestehenden juristischen oder natürlichen Personen (Transferpreise)
Sofern der Gesuchsteller Teil eines Konzerns ist, muss er seine Geschäftsbeziehungen zu anderen Konzerngesellschaften und ihm nahestehende Personen in der Mittelfristplanung wie auch im Budget separat ausweisen. Dazu gehören Bezüge wie auch Lieferungen und Leistungen. Die Berechnungsgrundlagen und schriftlichen Vereinbarungen dazu sind als Bestandteil der Erläuterungen zur Mittelfristplanung einzureichen. Insbesondere ist aufzuzeigen, ob die Bezugsmengen wirtschaftlich begründet sind und ob die Transferpreise einem Drittvergleich standhalten.
Das ausgefüllte Formular sowie die verlangten Beilagen sind dem BAKOM einzureichen bis:
30. April 2019.
Beilagen sind zu senden an: m@bakom.admin.ch
oder als Upload einzureichen (max. 3 Uploads möglich, keine zip-Dateien!).
Sollten sich beim Ausfüllen Fragen ergeben, erteilt Ihnen das BAKOM gerne Auskunft. Wenden Sie sich diesfalls an:
Allgemeine Fragen: m@bakom.admin.ch;
Telefonisch erreichen Sie die Abteilung Medien unter: 058 460 55 32