Definition

Das RTVG unterscheidet bei der Finanzierung von Rundfunkprogrammen zwischen Werbung und Sponsoring.

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Was ist Werbung?

Bei der Werbung stellt der Rundfunkveranstalter einem Dritten gegen Bezahlung oder eine ähnliche Gegenleistung Sendezeit zur Verfügung. Unter den Werbebegriff fallen nicht nur kommerzielle Botschaften, sondern jede öffentliche Äusserung im Programm, welche die Förderung des Abschlusses von Rechtsgeschäften über Waren oder Dienstleistungen, die Unterstützung einer Sache oder Idee oder die Erzielung einer anderen vom Werbetreibenden oder Rundfunkveranstalter selbst gewünschten Wirkung zum Zweck hat. Auch Eigenwerbung gilt als Werbung.

Was ist Sponsoring?

Beim Sponsoring geht es um die Beteiligung eines Sponsors an der Finanzierung einer Sendung, um den Namen, die Marke oder das Erscheinungsbild des Sponsors (Image) zu fördern. Sponsoring spielt sich also im redaktionellen Programm des Rundfunkveranstalters ab.

Werbung ist nicht Sponsoring und umgekehrt

Beide Finanzierungsformen unterliegen eigenen Regeln, die den je besonderen Konstellationen Rechnung tragen und den unterschiedlichen Risiken für ein unabhängiges Programmschaffen begegnen wollen. Bei den Werbevorschriften stehen vor allem die Werbeverbote, die Kennzeichnung der Werbung sowie die zulässige Werbedauer im Vordergrund. Beim Sponsoring geht es vor allem darum, eine unerwünschte Einflussnahme des Sponsors auf den Inhalt gesponserter Sendungen zu verhindern und dem Publikum darüber Transparenz zu verschaffen, dass bei einer Sendung eine Drittfinanzierung vorliegt. Letztlich geht es darum, redaktionelles Programm und Werbebotschaften nicht zu vermischen (Trennungsgebot).

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Letzte Änderung 28.06.2019

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