Einführung

Die aktuelle Ausgabe der Werbe- und Sponsoringrichtlinien ersetzt die bisherigen Richtlinien aus dem Jahre 2010.

Auf den 1. Januar 2019 traten Änderungen des Heilmittelrechts in Kraft, die sich auf die Heilmittelwerbung auswirken. In den vorliegenden Richtlinien werden diese Änderungen berücksichtigt.

Die Richtlinien schaffen kein neues Recht, sondern interpretieren und konkretisieren die Werbe- und Sponsoringbestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) und der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Sie sollen eine Orientierungshilfe bieten, die es Ihnen erlaubt, Werbung und Sponsoring auseinanderzuhalten sowie Werbespots und Sponsornennungen auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen.

Die Richtlinien beziehen sich auf schweizerische Radio- und Fernsehprogramme, unabhängig davon, wie sie verbreitet werden. So fallen auch über das Internet gestreamte Programme unter das RTVG, wenn sie die notwendigen technischen Anforderungen erfüllen. Audiovisuelle Inhalte, die im Internet auf Abruf (on demand) bezogen werden können, fallen nicht unter das RTVG. Eine Ausnahme gilt für die Online-Angebote der SRG. Die ausländischen Werbefenster, die sich an die Schweiz richten, dürfen schweizerisches Recht nicht umgehen.

Für Fragen zu Werbung und Sponsoring stehen wir Ihnen unter artv@bakom.admin.ch gerne zur Verfügung.

Fachkontakt
Letzte Änderung 28.06.2019

Zum Seitenanfang

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/elektronische-medien/werbung-und-sponsoring/werbe-und-sponsoringrichtlinien/einfuehrung.html