Massnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Konzessionsvorschriften

Im Aufsichtsbereich bevorzugt das BAKOM die Information gegenüber der Repression und setzt Akzente in der Prävention. Durch Beratung trägt es dazu bei, Verstösse gegen die Rechtsvorschriften zu vermeiden. In schweren Fällen beschliesst das BAKOM Sanktionen.

Die möglichen konkreten Massnahmen sind:

Information

Bei jeder Kontrolle gibt das BAKOM Informationen und Unterlagen zu den Konzessionen ab.

Änderung, Erteilung und Rückzug der Konzession

Verfügt der Benutzer über keine Konzession, wird ihm eine erteilt oder die Konzession wird geändert, wenn das kontrollierte Netz nicht mit dem gemeldeten Netz übereinstimmt. In diesem Fall werden die nicht bezahlten Konzessionsgebühren eingezogen und der Betroffene wird mittels Verfügung verwarnt. Im Fall der Nichtzahlung entzieht das BAKOM die Konzession.

Busse

Eine Busse wird in schweren Fällen auferlegt, insbesondere bei:

  • Nutzung eines nicht konformen Geräts,
  • vorheriger Verwarnung des Benutzer,
  • höherer als die durch Konzession genehmigten Frequenzen,
  • Ablauf der Gültigkeit bei beschränkter Konzessionsdauer.

Der Betrag steht jeweils im Verhältnis zur Schwere des Verstosses und wird in einer Verfügung festgelegt.

Einziehung

Bei nicht konformen Geräten oder im Wiederholungsfall wird das Gerät dem Besitzer mittels Verfügung entzogen.

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Letzte Änderung 26.01.2012

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