Fähigkeitszeugnisse und Zulassungen Funkamateur und Funkamateur NOVICE im Kreditkartenformat

Die Fähigkeitszeugnisse und Zulassungen Funkamateur und Zulassungen Funkamateur NOVICE werden im Kreditkartenformat ausgestellt. Die bisherigen Ausweise im Papierformat sind weiterhin gültig.

Folgende Dokumente sind im Kreditkartenformat:

  • Allgemeines Betriebszeugnis für die Sportschifffahrt (LRC)
  • Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für die Sportschifffahrt (SRC)
  • UKW-Sprechfunkausweis für den Binnenschifffahrtsfunk
  • Fähigkeitszeugnis Amateurfunk
  • Fähigkeitszeugnis Amateurfunk NOVICE
  • Zulassung Funkamateur (HB9)
  • Zulassung Funkamateur NOVICE (HB3)

Adressänderungen: immer melden

Bestehende Fähigkeitsausweise und alte Amateurfunkkonzessionen

Inhaberinnen und Inhaber von alten Ausweisen und Amateurfunkkonzessionen auf Papier sind nicht verpflichtet diese umzutauschen. Es werden jedoch grundsätzlich keine Ausweise mehr im Papierformat ausgestellt.

Für bestehende Fähigkeitsausweise bzw. Amateurfunkzulassungen werden auf Anfrage Duplikate im Kreditkartenformat ausgestellt. Die Gebühr für die Erstellung beträgt je 50 Franken und ist im Voraus zu bezahlen.

Die Duplikate (Fähigkeitsausweise / Amateurfunkzulassung) können Sie über unser eGovernment Portal bestellen:

Neue Kundinnen und Kunden müssen sich auf dem Portal anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das vom Bund angebotene
CH-Login und ist kostenlos. In der Rubrik "Häufig gestellte Fragen (FAQ)" finden Sie die notwendigen Anleitungen.

Sie sind bereits Kundin oder Kunde des BAKOM, hatten aber kein Konto auf dem bisherigen Portal BAKOM Online? In diesem Fall bitten wir Sie, uns über kf-fk@bakom.admin.ch zu kontaktieren, bevor Sie sich auf dem eGovernment Portal UVEK registrieren. Nach unserer Bestätigung können Sie sich registrieren und Ihre Bestellung aufgeben.

Ausweisduplikat beantragen

Zulassungsduplikat beantragen

Fähigkeitszeugnisse und Zulassungen

les nouveaux certificats et concession

Vorderseite

Fähigkeitszeugnisse enthalten folgende Angaben:

  • Der Aussteller des Zeugnisses (BAKOM)
  • Foto des Inhabers bzw. der Inhaberin
  • Zeugnis-Nummer
  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Nationalität
  • Unterschrift des Inhabers bzw. der Inhaberin (eingescannt)
  • Ausstellungsdatum des Zeugnisses

Zulassungen enthalten folgende Angaben:

  • Der Aussteller der Zulassung (BAKOM)
  • Foto des Inhabers bzw. der Inhaberin
  • Name und Vorname
  • Zulassungs-Nummer
  • Rufzeichen
  • Geburtsdatum
  • Nationalität
  • Ausstellungsdatum der Zusallung

Rückseite

Die international verbindlichen Texte sind in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch sowie in Englisch abgefasst. Sie sind mittels QR-Code (Quick Response) verschlüsselt. Der QR-Code ist als öffentlicher Standard etabliert.

Zur Entschlüsselung kann ein Smartphone mit einer Mobile App (Application) eingesetzt werden. Als Mobile App wird eine Anwendungssoftware für Mobilgeräte bzw. mobile Betriebssysteme bezeichnet.

Hier sind ein paar Beispiele:

Fachkontakt
Letzte Änderung 08.07.2024

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