Fähigkeitszeugnisse und Zulassungen Funkamateur und Funkamateur NOVICE im Kreditkartenformat

Die Fähigkeitszeugnisse und Zulassungen Funkamateur und Zulassungen Funkamateur NOVICE sind im Kreditkartenformat ausgestellt. Die bisherigen Ausweise im Papierformat sind weiterhin gültig.

Folgende Dokumente sind im Kreditkartenformat:

  • Allgemeines Betriebszeugnis für die Sportschifffahrt (LRC)
  • Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für die Sportschifffahrt (SRC)
  • UKW-Sprechfunkausweis für den Binnenschifffahrtsfunk
  • Fähigkeitszeugnis Amateurfunk
  • Fähigkeitszeugnis Amateurfunk NOVICE
  • Zulassung Funkamateur (HB9)
  • Zulassung Funkamateur NOVICE (HB3)

Adressänderungen: immer melden

Adressänderungen sind nach wie vor dem BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) schriftlich zu melden, zum Beispiel per E-Mail an: kf-fk@bakom.admin.ch

Bestehende Fähigkeitsausweise und alte Amateurfunkkonzessionen

Inhaberinnen und Inhaber von alten Ausweisen und Amateurfunkkonzessionen auf Papier sind nicht verpflichtet diese umzutauschen. Es werden jedoch grundsätzlich keine Ausweise mehr im Papierformat ausgestellt. Für bestehende Fähigkeitsausweise bzw. Amateurfunkkonzessionen werden auf Anfrage Doppel im Kreditkartenformat ausgestellt. Die Gebühr für die Erstellung beträgt je 50 Franken und ist im Voraus zu bezahlen.

Für das Erstellen benötigen wir das unterschriebene "Formular für die Datenerfassung" (von unserer Website) sowie ein Passfoto und eine Kopie der Identitätskarte.

Die Gebühr ist vorgängig mit dem Vermerk "Doppel/Name, Vorname" auf das Postkonto 25-383-2 oder per IBAN CH13 0900 0000 2500 0383 2 des BAKOM einzuzahlen.

Fähigkeitszeugnisse und Zulassungen

les nouveaux certificats et concession

Vorderseite

Fähigkeitszeugnisse enthalten folgende Angaben:

  • Der Aussteller des Zeugnisses (BAKOM)
  • Foto des Inhabers bzw. der Inhaberin
  • Zeugnis-Nummer
  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Nationalität
  • Unterschrift des Inhabers bzw. der Inhaberin (eingescannt)
  • Ausstellungsdatum des Zeugnisses

Zulassungen enthalten folgende Angaben:

  • Der Aussteller der Zulassung (BAKOM)
  • Foto des Inhabers bzw. der Inhaberin
  • Name und Vorname
  • Zulassungs-Nummer
  • Rufzeichen
  • Geburtsdatum
  • Nationalität
  • Ausstellungsdatum der Zusallung

Rückseite

Die international verbindlichen Texte sind in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch sowie in Englisch abgefasst. Sie sind mittels QR-Code (Quick Response) verschlüsselt. Der QR-Code ist als öffentlicher Standard etabliert.

Zur Entschlüsselung kann ein Smartphone mit einer Mobile App (Application) eingesetzt werden. Als Mobile App wird eine Anwendungssoftware für Mobilgeräte bzw. mobile Betriebssysteme bezeichnet.

Beispiele

Formular für Datenerfassung (Ersatz von Zeugnisse)

Fachkontakt
Letzte Änderung 07.06.2023

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