Prioritäten bei der Kontrolle von Funkanlagen
Das BAKOM konzentriert sich bei seinen Marktaufsichtstätigkeiten auf problematische Bereiche, da es angesichts seiner Ressourcen nicht möglich wäre, alle Funkanlagen auf dem Markt zu kontrollieren. So kann es seine Ressourcen effizient einsetzen.
Bei der Kontrolle von Funkanlagen geht das BAKOM gezielt vor, um in erster Linie den Schutz des Funkfrequenzspektrums und einen fairen Wettbewerb zu garantieren. Dazu legt es einerseits allgemeine Handlungsprioritäten und andererseits Prioritäten bei den jährlichen Kontrollen fest. Das BAKOM kann seine Tätigkeiten während des Jahres aber auch noch je nach Situation auf dem Markt anpassen.
Im Bereich Funkanlagen hat das BAKOM mehrere Handlungsgebiete bestimmt:
- Anlagen, die Störungen verursachen, insbesondere Störsender (Jammer);
- Anzeigen (Behörden und private Marktakteure);
- Anlagen, die nach Kontrollen für nicht konform erklärt (einschliesslich Schutzklauseln der EU-Behörden) und mit einem Verkaufsverbot belegt wurden;
- Anlagen einer Risikokategorie, entweder weil sie aufgrund ihrer technischen Eigenschaften bereits Störungen verursacht haben oder zu solchen führen können oder weil die genutzten Frequenzen in der Schweiz nicht verfügbar sind (Ablehnung nach der Meldung);
- andere Anlagen, die möglicherweise nicht den geltenden Vorschriften entsprechen.
2018 betreffen die Kontrollen Anlagen, die eine hohe Nichtkonformitätsrate aufgewiesen haben (nachweislich oder potenziell). Die Prioritäten bleiben gleich wie im Vorjahr, da die Nichtkonformitätsrate bei den kontrollierten Geräten immer noch über 50% lag.
Liste der prioritär zu kontrollierenden Anlagekategorien:
Diese Liste ist nicht vollständig. Je nach Situation auf dem Markt werden während des Jahres punktuelle Kontrollen in anderen Bereichen durchgeführt.
Daneben kontrolliert das BAKOM auch die Marktakteure gemäss der folgenden Prioritätsreihenfolge:
- Hersteller und Importeure;
- Grosshändler und Vertriebszentralen;
- Fachhändler;
- Andere Einzelhändler.