Die Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Schritte, welche unternommen werden müssen, um die Konformität einer Anlage bezüglich der grundlegenden Anforderungen zu überprüfen. Es stehen mehrere Konformitätsbewertungsverfahren zur Verfügung, welche in den Anhängen 2-4 der Verordnung vom 25. November 2015 über Fernmeldeanlagen (FAV) beschrieben sind.
Eine benannte Stelle muss überall da konsultiert werden, wo die Herstellerin bei der Konformitätsbewertung einer Anlage die durch das BAKOM bezeichneten Normen für die grundlegenden Anforderungen bezüglich der effizienten Nutzung des Spektrums oder einer zusätzlichen grundlegenden Anforderung nicht oder nur teilweise angewendet hat.
Das angewendete Konformitätsbewertungsverfahren muss in den technischen Unterlagen beschrieben werden. Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen muss in der Lage sein, die technischen Unterlagen auf Anfrage des BAKOM innerhalb einer vernünftiger Frist (normalerweise 15 Tage) zur Verfügung zu stellen.
Die Herstellerin muss alle nötigen Massnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die produzierten Anlagen die grundlegenden Anforderungen einhalten.