Das BAKOM verfügt nicht über diese Information. Die Preise für telefonische Auskunftsdienste sind nicht in Vorschriften festgelegt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fernmeldedienstanbieterin. Die Inhaberinnen von 18xy-Nummern müssen den Verbindungspreis in der Werbung für ihre Dienste immer angeben und sich an die Bestimmungen der Preisbekanntgabeverordnung halten.
Letzte Änderung 07.11.2006