2. Nutzungsbedingungen

Was sind 0900-, 0901- und 0906-Nummern?

Nummerninhaber können unter diesen Nummern eine Dienstleistung anbieten, welche vom Anrufenden mit einem Preisaufschlag auf der Verbindungsgebühr vergütet wird. Dieser Preisaufschlag wird dem anrufenden Teilnehmer von seiner Fernmeldedienstanbieterin mit der Telefonrechnung verrechnet und dem Nummerninhaber je nach vertraglicher Vereinbarung anteilsmässig oder gesamthaft vergütet. Diese Dienstleistungen können mit Sprachverbindungen, als Faxabruf oder als Datenverbindung erbracht werden.

Folgende Kategorien von Dienstleistungen sind festgelegt:

0900

Business, Marketing

0901

Unterhaltung (Horoskop, "Plauderboxen", etc), Spiele, Response (Wettbewerbe, Umfragen, etc.)

0906

Erwachsenenunterhaltung

Wer betreibt eigentlich 0900-, 0901- und 0906-Nummern und welche Nutzungsbedingungen gelten?

Seit 1. September 2001 teilt das BAKOM diese Nummern einzeln an juristische oder natürliche Personen zu, wenn sie diese für den dafür festgelegten Dienst nutzen wollen. Mit der Zuteilung werden dem Nummerninhaber folgende Nutzungsbedingungen auferlegt:

1

Die Kennzahl 0900, 0901 oder 0906 muss in allen schriftlichen und verbalen Ankündigungen zusammenhängend und deutlich getrennt von der restlichen Angebotsnummer angegeben werden.

2

Die zugeteilte Nummer ist ausschliesslich für Dienstleistungen der entsprechenden Kategorie vorgesehen. Jede Art von Dienstleistungen aus anderen Kategorien ist nicht zulässig.

3

Die Inhaberin der Nummer ist verpflichtet, die Bestimmungen der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) zu berücksichtigen. Bei jeder schriftlichen und verbalen Bekanntgabe der Nummer muss der Tarif, den anrufende Teilnehmer zu entrichten haben, inklusive Mehrwertsteuer in Franken und Rappen pro Minute bzw. pro Anruf deutlich und unmissverständlich angegeben werden.

4

Die Nutzung von 090x-Nummern im Rahmen von so genannten PC-Dialer oder Webdialer ist nicht gestattet. Solche oder ähnliche Einwählprogramme für die Herstellung von Internet-Wählverbindungen zur Verrechnung von über das Internet bezogenen Dienstleistungen, Waren oder Programme dürfen nicht mit einer oder mehreren 090x-Nummern des schweizerischen Nummerierungsplanes betrieben werden.

Zusätzlich gelten für 0906-Nummern noch folgende Bedingungen:

5

Der Inhaber von 0906-Nummern ist verpflichtet, mit den zugeteilten Nummern keine Dienste anzubieten, welche unter die Bestimmung des Strafgesetzbuches (SR 311.0) insbesondere die Artikel 135, 197, 259 und 261bis, fallen.

6

Der Inhaber von 0906-Nummern muss sicherstellen, dass Personen unter 16 Jahren kein Zugang zu Diensten mit pornografischen Inhalten gemäss Artikel 197 Strafgesetzbuch gewährt wird.

Die Bestimmungen der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) verlangen, dass bei Verbindungen zu 090x-Nummern, deren Tarif 2 Franken pro Minute oder pro Einwahl übersteigen, eine kostenlose Tarifansage erfolgen muss. Übersteigt der Tarif 5 Franken pro Minute oder 10 Franken pro Einwahl muss der Teilnehmer zudem die Verbindungsherstellung mit einem besonderen Zeichen bestätigen. Weitere Information dazu unter

Welche Maximaltarife sind mit 0900-, 0901- und 0906-Nummern möglich?

Die Anbieter von Mehrwertdienstnummern sind in der Preisgestaltung grundsätzlich frei. Sie müssen jedoch die gesetzlichen Preisobergrenzen einhalten, die wie folgt festgesetzt sind:

100 Franken für Grund- oder Fixgebühren;
10 Franken pro Minute;
400 Franken für alle Gebühren einer Verbindung (Grundgebühr, Fixgebühren und zeitabhängige Gebühren).

Wer steckt eigentlich hinter einer 0900-, 0901- und 0906-Nummer?

Name und Adresse einer Inhaberin oder eines Inhabers einer Nummer (0800, 084x, 090x) kann auf folgender Internet-Seite abgefragt werden:

Was macht das BAKOM gegen Missbräuche von 0900-, 0901- und 0906-Nummern?

Die Zuteilung von 0900-, 0901- oder 0906-Nummern wird vom BAKOM widerrufen, wenn:

  • eine zuständige Behörde die Verletzung von Bundesrecht feststellt;
  • die Bestimmungen der AEFV, des BAKOM oder der Zuteilungsverfügung missachtet werden.

Geschädigten Teilnehmern steht es offen, eine Anzeige bei der Polizei einzureichen.

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Letzte Änderung 14.12.2017

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