Wie reagieren?

Der Betrag auf Ihrer Telefonrechnung überrascht Sie und Sie erkennen Anrufe auf eine oder mehrere 090x-Nummern? Der Preis für Anrufe auf 090x-Nummern ist beispielsweise höher als erwartet oder Ihnen war gar nicht bewusst, dass Anrufe auf 090x-Nummern getätigt wurden?

  1. Informieren Sie rasch Ihre Anbieterin.

  2. Sie können den Betrag, der Ihnen für den Anruf auf die 090x-Nummer in Rechnung gestellt wird, gegenüber Ihrer Anbieterin bestreiten. Teilen Sie ihr dies schriftlich mit. Bezahlen Sie den Differenzbetrag fristgerecht. In dem Falle darf Ihnen die Anbieterin bis zum Abschluss der Angelegenheit den Anschluss weder sperren noch kündigen. Sie darf Ihnen jedoch den Zugang zu 090x-Nummern verhindern.

  3. Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für Telekommunikation (ombudscom). Falls Sie sich mit Ihrer Anbieterin oder der Inhaberin der 090x-Nummer nicht einigen können, kann ombudscom helfen, die Angelegenheit ohne Gerichtsverfahren beizulegen. Damit ombudscom aktiv werden kann, muss ein Einigungsversuch angestrebt worden sein.

  4. Informieren Sie das BAKOM beziehungsweise die zuständigen Behörden (bspw. bei unlauteren Geschäftsgebaren das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO oder die Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten wie Betrug).
    Das BAKOM und auch andere Behörden sind für die Beurteilung eines Falles auf möglichst vollständige und detaillierte Angaben angewiesen. Lassen Sie uns Unterlagen zukommen, aus denen hervor geht wann, wo und wie die 090x-Nummer publiziert wurde (z. B. Originalinserat, Bildschirmausdruck). Beschreiben Sie möglichst detailliert, was vorgefallen ist (z. B. keine oder falsche Preisansage, falsche Bekanntgabe der 090x-Nummer).

  5. Zudem können Sie ein zivil- oder strafrechtliches Verfahren gegen die Nummerninhaberin oder den Nummerninhaber anstreben. In diesem Fall ist der Beizug von entsprechendem Fachwissen einer Anwältin oder eines Anwalts beziehungsweise eines Rechtsberatungsdienstes ratsam.

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Letzte Änderung 01.07.2015

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