An wen kann ich mich in anderen Fällen wenden?

Das BAKOM ist für Beschwerden im Bereich des öffentlichen Fernmelderechts zuständig.

Zum Beispiel bei Problemen betreffend:

  • Dienste der Grundversorgung (Preisobergrenzen, Dienste für Behinderte usw.)
  • Standortidentifikation und Leitweglenkung von Notrufen
  • Mehrwertdienste (nur in bestimmten Fällen):
    • a) Sperren des Zugangs zu Mehrwertdiensten via Telefon oder SMS
    • b) Bekanntgabe und Einhaltung der Preisobergrenzen
    • c) vorschriftsgemässe Darstellung von Nummern (090x getrennt vom Rest der Nummer)
    • d) Beachtung der Kategorien (0900 für Business-Dienste, 0901 für Unterhaltung und 0906 für Erwachsenenunterhaltung)
    • e) Sperren des Zugangs zu erotischen Diensten für unter 16-Jährige.
  • Massnahmen zur Bekämpfung von Spam
  • freie Wahl der Fernmeldedienstanbieterin

Stellt das BAKOM fest, dass bestimmte Vorschriften seines Zuständigkeitsbereichs missachtet wurden, kann es ein Aufsichtsverfahren eröffnen oder zum Beispiel eine Nummer widerrufen.

Bei Verstössen gegen andere rechtliche Bestimmungen kann bei der zuständigen Behörde eine Beschwerde eingereicht werden.

Rechtsweg

Gelingt die Schlichtung nicht oder sind Sie mit der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden, können Sie Ihren Fall immer noch vor ein Gericht bringen.

Fachkontakt
Letzte Änderung 30.10.2015

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