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Veröffentlicht am 20. April 2026

4. Neue Internet-Domainnamen-Endungen

Was versteht man unter neuen gTLDs?

Eine gTLD ist eine Internet-Domain der obersten Ebene, deren Verwaltung von der ICANN delegiert wird. Eine erste Runde zur Schaffung neuer Internet-Domainnamen-Endungen wurde durchgeführt, und diese neuen gTLDs wurden am 23. Oktober 2013 in Betrieb genommen. Eine Liste ist auf der Website der ICANN verfügbar:
Liste der von der ICANN in der ersten Runde delegierten gTLDs

Allgemeine Informationen zu den neuen gTLDs von 2013 sowie detaillierte Informationen zu den von der ICANN für neue Register festgelegten Bedingungen könne auf der Website der ICANN aufgefunden werden.
ICANN: neue gTLDs 2013

Eine zweite Runde neuer gTLDs ist derzeit im Gange. Der vorgesehene Einreichungszeitraum ist vom 30. April 2026 bis zum 12. August 2026, und die neuen Domains sollen bis Ende 2026 veröffentlicht werden. Diese neue Runde zielt darauf ab, die Einführung weiterer neuer Endungen zu ermöglichen und damit die Möglichkeiten für institutionelle und gemeinschaftliche Wirtschaftsakteure, die ihre eigene Top-Level-Domain betreiben möchten, weiter zu erweitern.

Weitere Informationen können auf unserer dedizierten Seite oder auf der Website der ICANN gefunden werden.
Neue Endungen für Websites
The New gTLD-Programm

Wer ist für die Schaffung der neuen gTLDs verantwortlich? Welche Rolle spielt das BAKOM?

Die Schaffung neuer generischer Top-Level-Domains (gTLDs) obliegt der ICANN. Die Bewerbungen sind innerhalb der festgelegten Fristen bei diesem kalifornischen Unternehmen einzureichen. Die Schweiz und ihre Verwaltung sind nicht direkt am Bewerbungsverfahren beteiligt. Sie können jedoch gegen eine Bewerbung Einspruch erheben oder eine konkurrierende Bewerbung einreichen, wenn das öffentliche Interesse des Landes auf dem Spiel steht. Dies ist der Ursprung der TLD «. swiss», die nun vom BAKOM betrieben wird. Nach der Bearbeitung allfälliger Einsprachen entscheidet letztlich die ICANN, ob die gTLD dem Bewerber zugewiesen wird.

Das BAKOM hat die Aufgabe, die betroffenen Kreise über Entwicklungen im Bereich der Domainnamen zu informieren. Dies geschieht über verschiedene Kanäle, insbesondere über eine dedizierte Seite auf der Website des BAKOM.

Neue Endungen für Websites
The New gTLD-Programm

Ist es für ein Schweizer Privatunternehmen sinnvoll, bei der ICANN eine gTLD-Domain zu beantragen?

Jedes Unternehmen sollte die Chancen, Risiken und Kosten (siehe nächste Frage) der neuen gTLDs für sein Geschäft, seinen eigenen Ruf und den seiner Produkte oder Dienstleistungen analysieren. Dabei sind insbesondere die mögliche Schaffung thematischer oder generischer Bezeichnungen (z. B. .bank, .finance, .watches, .shop usw.) und die mögliche Verwendung von Bezeichnungen durch Dritte zu berücksichtigen, die mit einem Produkt- oder Markennamen des Unternehmens identisch oder diesem ähnlich sind.

Zu berücksichtigen sind auch die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Registerdienste  sowie die dafür erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen.

Welche Kosten muss die antragstellende Registrierungsstelle tragen?

Bei der Einrichtung einer neuen Domain sind folgende Kosten zu berücksichtigen:

  • die Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen, wofür möglicherweise externe Beratung erforderlich ist
  • die bei der Einreichung der Bewerbung an die ICANN zu entrichtende Bewertungsgebühr (voraussichtlich 227'000 US-Dollar)
  • die Kosten für die Umsetzung des Projekts
  • die jährlichen Gebühren, die die ICANN auf Ebene des Registrierungsdienstleisters erhebt
  • die laufenden Kosten für den Betrieb der Registerdienste . Unternehmen, die Registerdienste  (Registry Services) anbieten, können hierzu genaue Angaben machen.

Module 1 The Applicant Journey – 1.2 Fees

Was sind ganz allgemein die Pflichten eines Registers?

Die Registerstelle muss die Registerdienste gemäß den von der ICANN festgelegten Bedingungen erbringen. Modul 2 des „Applicant Guidebook” und dessen Anhang enthalten detaillierte Informationen zu den Pflichten der Registerstelle.
Module 2 General Information – 10 Fundamental Obligations of Registry Operators in relation to Registrars

Wer kann eine neue gTLD beantragen?

Nur juristische Personen wie Unternehmen, Organisationen und Institutionen sowie staatliche, nichtstaatliche und zwischenstaatliche Einrichtungen können sich um eine neue gTLD bewerben. Bewerbungen von natürlichen Personen oder Einzelunternehmen werden nicht berücksichtigt. Darüber hinaus werden Bewerbungen von noch nicht gegründeten Einrichtungen oder solche, die die zukünftige Gründung einer juristischen Person voraussetzen (z. B. ein Joint Venture, das sich in der Gründungsphase befindet), nicht akzeptiert.
Module 1 The Applicant Journey – 1.1 Eligibility

Wann kann ich mich für eine Domain bewerben?

Die Bewerbungsfrist beginnt spätestens am 30. April 2026 um 23:59 Uhr UTC und endet nach 105 Tagen am 12. August 2026 um 23:59 Uhr UTC. Um gültig zu sein, müssen alle Bewerbungen vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, da das System keine verspäteten Einreichungen zulässt. Den Bewerbern wird empfohlen, ihre vollständig ausgefüllten Bewerbungen so bald wie möglich nach Beginn der Bewerbungsfrist einzureichen.

Um alle erforderlichen Schritte durchzuführen und eine vollständige Bewerbung fristgerecht einzureichen, empfehlen wir so früh wie möglich damit anzufangen.
Module 1 The Applicant Journey – 2.1.2 Application Submission Period

Ist es möglich, mehrere Bewerbungen einzureichen?

Grundsätzlich ja. Jede Bewerbung wird jedoch von der ICANN separat bewertet. Außerdem müssen für jede Bewerbung Bewertungsgebühren entrichtet werden.

Mehrere Bewerbungen können sich auch auf die Kriterien der finanziellen und operativen Bewertung auswirken.
Module 6 Applicant Evaluation Procedures – 2.2 Financial and Operational Evaluation Criteria & 2.5 Financial and Operational Evaluation Instructions

Dies ist nicht zu verwechseln mit der Möglichkeit, neben der gewünschten Zeichenfolge (dem gewünschten TLD-Namen) auch Ersatzzeichenketten einzureichen. Dies wird empfohlen, um die Lösung von Konflikten zu vereinfachen.
Module 5 Contention Set Resolution – 1 Replacement Strings

Welche Arten von Namen können für eine neue gTLD erforderlich sein?

Die ICANN bewertet Domainnamen anhand der folgenden fünf Kriterien

  • Ähnlichkeit von Zeichenfolgen
    Damit soll eine Verwechslung visuell ähnlicher Zeichenfolgen durch den Nutzer vermieden werden.
  • Namenskonflikte
    Bestimmte Zeichenfolgen werden bereits in großem Umfang in einer anderen Funktion als der einer TLD verwendet. Dies ist beispielsweise bei Namen wie „mail”, „home” usw. der Fall.
  • Schutzmaßnahmen
    Hiermit soll festgestellt werden, ob für eine beantragte Zeichenfolge besondere Schutzmaßnahmen in Bezug auf Verbraucherschutz, sensible Zeichenfolgen und regulierte Märkte erforderlich sind.
  • Geografische Namen
    Um einen geografischen Namen zu erwerben, muss ein entsprechender Nachweis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Regierungen oder Behörden vorgelegt werden.
  • Singular-/Pluralformen
    Im Allgemeinen ist es nicht möglich, eine Zeichenfolge zu erwerben, die die Singular- oder Pluralform einer delegierten gTLD darstellt.

Module 1 The Applicant Journey – 2.4 String Evaluation

Welche Zeichen dürfen die Namen/Bezeichnungen der neuen gTLDs enthalten?

Die Zeichenfolgen müssen mit einem Buchstaben beginnen, mit einem Buchstaben oder einer Ziffer enden und dürfen nur Buchstaben, Ziffern und Bindestriche enthalten. Generell sind die Buchstaben des ASCII-Standards zulässig.

Darüber hinaus ermöglichen internationalisierte Domänennamen (IDN) die Darstellung von Domänennamen mit anderen Zeichen als denen des traditionellen ASCII (American Standard Code for Information Interchange). Die Regeln für die Generierung von Labels sind derzeit für die folgenden 27 Schriften verfügbar: Arabisch, Armenisch, Bengali, Chinesisch (Han), Kyrillisch, Devanagari, Äthiopisch, Georgisch, Griechisch, Gujarati, Gurmukhi, Hebräisch, Japanisch (Hiragana, Katakana und Kanji [Han]), Kannada, Khmer, Koreanisch (Hangeul und Hanja [Han]), Laotisch, Latein, Malayalam, Burmesisch, Oriya, Singhalesisch, Tamilisch, Telugu, Thaana und Thailändisch.

Module 3 Application Submission – 1.8.3 DNS Stability Review
Module 3 Application Submission – 1.9 Internationalized Domain Names

Welche Anforderungen gelten für die Länge der Namen neuer gTLDs?

Die Namen neuer gTLDs können zwischen 3 und 63 Zeichen lang sein.

Kann ich die Zuteilung eines geografischen Domainnamens beantragen, der einen engen Bezug zu einem Land hat?

Anträge für geografische Domainnamen müssen bei der ICANN zusammen mit einem Dokument eingereicht werden, das die Unterstützung der zuständigen Behörde bestätigt.

Module 7 String and Application Evaluation Procedures – 5 Geographic Names

Wird die Eidgenossenschaft Anträge für bestimmte geografische gTLDs (.suisse usw.) stellen?

Die Bundeskanzlei ist für die Ausarbeitung einer Politik des Bundes zur Verteidigung und/oder Registrierung von gTLDs und Domainnamen zuständig, deren Bezeichnung von nationalem Interesse ist.

Im Jahr 2012 reichte der Bund eine Bewerbung für die Domain «.swiss» ein. Diese wird nun vom BAKOM betrieben. Dabei ging es darum, die Interessen des Landes zu wahren und zu verhindern, dass Dritte diese Endung monopolisieren oder missbrauchen.

Für die Runde 2026 plant der Bund zum jetzigen Zeitpunkt keine Bewerbung.

Welches Recht gilt für die Beziehungen zwischen dem Register und der ICANN, zwischen dem Register und den Registraren sowie zwischen den Registraren und ihren Kunden (Domaininhabern)?

Diese Beziehungen werden durch privatrechtliche Verträge zwischen den genannten Parteien geregelt. Für die Beziehungen zwischen der ICANN und dem Register gilt grundsätzlich kalifornisches Recht.

Welche Schutzmaßnahmen werden zugunsten der Inhaber von (geistigen Eigentums-)Rechten getroffen?

Während der Bewertung der Bewerbungen haben die Rechteinhaber die Möglichkeit, gegen eine Bewerbung Einspruch einzulegen, indem sie sich an den von der ICANN benannten Streitbeilegungsdienstleister wenden. Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums können somit wegen Verletzung ihrer Rechte Widerspruch einlegen, indem sie eine E-Mail in englischer Sprache an das Schieds- und Schlichtungszentrum der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) senden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website dieser Organisation. Für Beratung bei Konflikten zwischen Domainnamen und Marken wenden Sie sich bitte an einen Markenberater. Eingereichte Einsprüche werden im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens behandelt.

Einsprüche und Beschwerden werden im folgenden Kapitel des Applicant Guidebook beschrieben.
Module 4 Community Input, Objections, and Appeals – 5 Objections and Appeals
Die Konfliktlösung wird im folgenden Modul des Applicant Guidebook beschrieben.
Module 5 Contention Set Resolution

Links zu den oben genannten Organisationen.
Link zur Webseite der WIPO
Markenberatung IGE | IPI

Darüber hinaus müssen die neuen Register Mechanismen einrichten, die es Rechteinhabern ermöglichen:

  • während einer sogenannten „Sunrise-Phase” vorrangig einen Domainnamen in der neuen gTLD zu registrieren
  • jeden Streitfall mit einem neuen Register, der Gemeinschaftsdomänen betrifft, mithilfe der Verfahren „Post-Delegation Dispute Resolution Procedure” (PDDRP) oder „Registration Restriction Dispute Resolution Procedure” (RRDRP) beizulegen
  • sich gegen als missbräuchlich angesehene Registrierungen von Second-Level-Domainnamen in jeder neu geschaffenen gTLD zu wehren, und zwar über ein System zur schnellen Sperrung eines Domainnamens (URS) oder unter Rückgriff auf das „klassische” UDRP-Verfahren
  • ihre Marken bei einer Clearingstelle registrieren zu lassen, die von jeder Registerstelle  im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren obligatorisch genutzt werden muss

Kann die Schweizer Regierung meine Sache als Bewerber oder Einspruchsteller für eine neue Domain bei der ICANN vertreten?

Die Schweizer Regierung kann nur tätig werden, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Partikularinteressen müssen von der Partei, die sich direkt benachteiligt fühlt, bei der ICANN oder den Streitbeilegungsstellen gemäss den von der ICANN festgelegten Verfahren oder durch Einleitung eines Verfahrens vor einem zuständigen staatlichen Gericht geltend gemacht werden.