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Veröffentlicht am 10. April 2025

Adaptive Antennen

Voraussetzungen zum Betrieb adaptiver Antennen sind erfüllt

Die adaptiven 5G-Antennen der Mobilfunkbetreiber erfüllen die Voraussetzungen der Vollzugshilfe zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Dies ergab eine mehrteilige Prüfung des BAKOM bei den Netzbetreibern. Sowohl die automatische Leistungsbegrenzung wie auch die Qualitätssicherungssysteme der Antennen tragen den rechtlichen Vorgaben Rechnung. Damit können die Kantone den Einsatz adaptiver Antennen in den Mobilfunknetzen bewilligen.

Adaptiven Antennen kommt beim Ausbau des 5G-Netzes eine wichtige Rolle zu. Damit die Bewilligungsbehörden Klarheit bei der Beurteilung dieser Antennen erhalten, veröffentlichte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am 23. Februar 2021 eine Vollzugshilfe. Adaptive Antennen müssen demnach über eine automatische Leistungsbegrenzung (Power Lock) verfügen, die die Einhaltung der bewilligten Sendeleistung sicherstellt. Zudem musste das Qualitätssicherungssystem (QS-System) der Betreiber zur Erfassung der adaptiven Antennen mit zusätzlichen Parametern erweitert werden. Zur Überprüfung dieser Vorgaben hat das BAKOM unter Einbezug des BAFU bei Salt, Sunrise und Swisscom Validierungsmessungen vor Ort durchgeführt sowie die QS-Systeme überprüft.

Leistung der Antennen wird automatisch begrenzt

Die Messungen des BAKOM zeigten, dass die Betreiber die automatische Leistungsbegrenzung so einsetzen, dass die Sendeleistung von adaptiven Antennen automatisch gemäss den Anforderungen der Vollzughilfe auf den bewilligten Wert reduziert wird. Die geprüften Systeme erfüllen ihre Funktion zuverlässig. Die technischen Voraussetzungen zur Benutzung der automatischen Leistungsbegrenzungen sind somit gegeben.

Qualitätssicherung erfüllt die Vorgaben

Die obligatorischen QS-Systeme wurden von den Betreibern mit den für adaptive Antennen notwendigen Parametern gemäss der Vollzugshilfe ergänzt. Die Validierung der Systeme durch das BAKOM zeigte auf, dass sie den Betrieb der adaptiven Antennen korrekt überwachen. Das BAKOM hat daraufhin die jeweiligen Validierungszertifikate ausgestellt.

Mit der erfolgten Prüfung der Anforderungen der Vollzugshilfe sind alle Voraussetzungen erfüllt, damit die Kantone den Einsatz neuer adaptiver Antennen in den Mobilfunknetzen bewilligen können. Adaptive Antennen, die bereits vor Inkrafttreten der Vollzugshilfe bewilligt wurden, dürfen mit dem sogenannten Korrekturfaktor eingesetzt werden, sofern die genehmigte Sendeleistung nicht überschritten wird. Die Betreiber müssen den Bewilligungsbehörden den Korrekturfaktor melden. Für das Verfahren sind die Kantone zuständig.

Tests und Messungen des BAKOM mit adaptiven Antennen

Im März 2020 beauftragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das BAKOM, Tests mit adaptiven Antennen durchzuführen. Die im Rahmen dieses Auftrags vorgenommenen Messungen und Simulationen zeigen Folgendes:

  • Die mittlere Exposition um die adaptiven Antennen ist deutlich geringer als um die herkömmlichen Antennen.
  • Die herkömmlichen Antennen senden vor allem zur Mitte ihres Versorgungsbereichs. Je weiter sich der Benutzer oder die Benutzerin von diesem zentralen Teil befindet, desto geringer wird die Qualität der Übertragung. Die adaptiven Antennen hingegen senden die Daten gezielt an das Endgerät, unabhängig von dessen Position im Versorgungsbereich. Die Kommunikation behält die gleiche Qualität und Geschwindigkeit, auch am Rande der Zone.
  • Die Power-Lock-Funktion (automatische Leistungsbegrenzung), die in jede adaptive Antenne integriert sein muss, gewährleistet die Einhaltung der Grenzwerte, indem sie die Sendeleistung auf den entsprechenden Mittelwert begrenzt.

Der Bericht «Testkonzession und Messungen adaptive Antennen» vom 24. September 2020 enthält die Ergebnisse der im Sommer 2020 an zwei 5G-Basisstationen durchgeführten Messungen sowie Computersimulationen zur Validierung dieser Messungen. Mit zusätzlichen Simulationen konnte ausserdem die Exposition gegenüber nichtionisierender Strahlung (NIR) visualisiert werden, wenn die gleiche Antenne einen oder mehrere Benutzer bedient, wobei den vielen möglichen Konfigurationen Rechnung getragen wurde.

Der Bericht-Nachtrag «Testkonzession und Messungen adaptive Antennen Nachtrag» vom 8. Februar 2021 bestätigt die Messungen und Simulationen des ersten Berichts und bescheinigt die Zuverlässigkeit der Power-Lock-Funktion, mit der die Sendeleistung von adaptiven Antennen automatisch auf einen Mittelwert beschränkt wird.

Diese beiden Dokumente zeigen, dass die Methode zur Beurteilung der Exposition durch eine konventionelle Antenne nicht unverändert für adaptive Antennen angewendet werden kann. In der Tat wird mit dieser Methode die tatsächliche mittlere Exposition durch adaptive Antennen deutlich überschätzt. Die Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen führt deshalb einen Korrekturfaktor ein, mit dem sichergestellt werden kann, dass beide Antennentypen gleichbehandelt und die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, SR 814.710) eingehalten werden. Die Ergebnisse der vom BAKOM durchgeführten Tests und Messungen haben wesentlich zur Erarbeitung der vom Bundesamt für Umwelt herausgegebenen Vollzugshilfe für adaptive Antennen beigetragen.

Weitere Informationen

Qualitätssicherung zur Einhaltung der Grenzwerte der NISV bei Mobilfunkanlagen

Die Validierungsmessungen wurden gemäss dem folgenden Dokument durchgeführt:

Medienmitteilung vom 23.02.2021: Die Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen ist bereit