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Veröffentlicht am 6. Dezember 2024

Bekämpfung der Internetkriminalität

Unter gewissen Bedingungen sind die Registerbetreiberinnen der Domains .ch und .swiss verpflichtet, einen Domain-Namen zu blockieren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass dieser benutzt wird, um mit unrechtmässigen Methoden an sensible Daten zu gelangen (sogenanntes Phishing), schädliche Software (Malware) zu verbreiten oder solche Handlungen zu unterstützen.