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Veröffentlicht am 16. Februar 2021

Branchenübliche Arbeitsbedingungen für Fernmeldedienstanbieterinnen

Fernmeldedienste erbringt, wer Informationen für Dritte fernmeldetechnisch überträgt (Art. 3 FMG). Gemäss Art. 6 Bst. a, FMG, Anbieterinnen von Fernmeldediensten mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz müssen die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten und die branchenüblichen Arbeitsbedingungen gewährleisten. Auf dieser Seite werden die bisherigen Arbeiten betreffend der branchenüblichen Arbeitsbedingungen zusammen gefasst und die Grundsätze und Entscheidhilfen zur Vollzugspraxis beschrieben.